Die islamischen Religionsgemeinschaften haben die „Initiative Sicherheitspartnerschaft“ mit dem Bundesinnenministerium auf Eis gelegt. In einer am Dienstag veröffentlichen gemeinsamen Erklärung gehen sie mit dem Ministerium hart ins Gericht, kritisieren die jüngste Plakatkampagne „Vermisst“, lassen aber ein Scheunentor für die Wiederaufnahme der Kooperation offen.
Die Erklärung wirft zahlreiche Fragen auf. Und: Wie es scheint, machen sich die Türkisch-Islamische Union (DITIB), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sowie die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) über den Erhalt der „Initiative Sicherheitspartnerschaft“ mehr Sorgen als das Bundesinnenministerium selbst.
In ihrer Erklärung bemängeln die Unterzeichner vor allem die bisherige Kommunikation mit dem Bundesinnenministerium. Schreiben würden „unbeantwortet“ bleiben oder „übergangen“. Die Kommunikation erfolge nicht auf „Augenhöhe“, Vorschläge würden „nicht berücksichtigt“. So hätten die Unterzeichner die Plakataktion bereits im März 2012 „stark kritisiert“. Diese Bedenken seien aber „nicht aufgegriffen“ worden. Sie würden nur als „Statisten“ in Kenntnis gesetzt.
Die Plakataktion „Vermisst“ übertrifft laut Erklärung sogar die umstrittene Extremisten-Checkliste aus Niedersachsen. Von einer „ständigen einseitigen Kontextualisierung von Gewalt, angenommener Gewaltbereitschaft, Sicherheitspolitik und Islam“ ist die Rede. Diese kontraproduktiven Handlungs- und Denkmuster stellten die muslimische Bevölkerung unter Generalverdacht. Ein konstruktiver Beitrag sei unter dieser „ausschließlich sicherheitszentrierten Betrachtung“ nicht möglich. Und daher sei die Vermisst-Plakataktion „nicht tragbar“. Der Schaden sei größer, als ihr vermeintlicher Nutzen. Daher fordern die Unterzeichner „das Bundesinnenministerium auf, diese Fahndungs-Aktion zu stoppen“.
Sonst? Nichts!
Denn weiter heißt es: „Solange an erster Stelle die Bedürfnisse und Nöte der Muslime in den ministeriellen Arbeiten keine Beachtung, ihre konstruktiven Beiträge, Vorschläge und Kritiken keinen Niederschlag finden, ist diese Kooperationspartnerschaft sinnlos.“ Und weil es kein verbindliches Abstimmungsprocedere gebe, werde die Initiative Sicherheitspartnerschaft „in Misskredit gebracht“. Um das zu verhindern, brauche man verbindliche Kommunikationsregeln. „Solange legen wir, die unterzeichnenden Verbände, diese Kooperationspartnerschaft auf Eis.“
Eine aus Sicht des Bundesinnenminisiteriums milde Erklärung. Die Partnerschaft kann schon nach einer pro forma Absichtserklärung, in der die künftige Kommunikation der Partner geregelt ist, fortgesetzt werden, ohne dass die Plakataktion gestoppt werden muss. Angesichts des Handlungsdrucks, unter dem die islamischen Religionsgemeinschaften standen, ein relativ mildes Übel für das Ministerium: eine schwammig formulierte Bedingung für die weitere Kooperation, die aus Sicht der Muslime aber mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet:
- Wie lange hätten die Unterzeichner in Anbetracht der vorgetragenen Kritik an der Initiative Sicherheitspartnerschaft noch teilgenommen, wenn die massive Kritik an der Plakataktion sie nicht zu einer Reaktion gezwungen hätte?
- Wieso machen sich die Unterzeichner über die in „Misskredit“ geratene „Initiative Partnerschaft“ mehr Sorgen, als das Bundesinnenministerium selbst, das offensichtlich kein Problem damit hat, gegen den Willen und über die Köpfe seiner Partner diese Plakataktion zu beschließen und damit die die Partnerschaft zu gefährden?
- Die vorgebrachte Kritik der Unterzeichner an der Plakataktion bezieht sich ausschließlich auf den Aspekt Generalverdacht und nicht auf die Plakate selbst im Kampf gegen den sogenannten Islamismus. Würden die Unterzeichner diese Plakate in ihren Moscheen anbringen (können), wenn sich das Bundesinnenministerium bereit erklärt, diese nicht öffentlichkeitswirksam auszuhängen?
- Oberstes und ausdrücklich erklärtes Ziel der „Initiative Sicherheitspartnerschaft“ ist der vermeintliche Kampf gegen den sogenannten Islamismus. Für wie wahrscheinlich halten es die Unterzeichner, dass diese Initiative des Bundesinnenministeriums aus „einem rein sicherheitspolitischen Ansatz und kriminalistischer Methodik“ befreit werden kann?
- Für wahrscheinlich halten es die Unterzeichner, dass das Bundesinnenministerium im Rahmen dieser Sicherheitsinitiative die „Bedürfnisse und Nöte der Muslime“ an „erster Stelle“ setzt, wie es in der Erklärung gefordert wird? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung: „Solange … ist diese Kooperationspartnerschaft sinnlos“?