Deutsche Zustände

Gute Extremisten, schlechte Extremisten

Während zwei mutmaßliche Unterstützer der Nationalsozialistischen Union (NSU) gestern freigelassen wurden, erhielt ein Salafist aus Baden-Württemberg seinen Ausweisungsbescheid. Es scheint so, als ob der Staat zwischen „guten“ und „schlechten“ Extremisten unterscheidet.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verkündete gestern die Freilassung von zwei mutmaßlichen Unterstützern der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Dabei handelt es sich um Carsten S. und Matthias D. Vergangene Woche war bereits Holger G. freigelassen worden.

Salafist wird ausgewiesen
Gleichzeitig verkündete Baden-Württemberg die Ausweisung eines Salafisten mit türkischer Staatsangehörigkeit. Zuvor war dieser bereits sechs Monate in Haft, weil er Drohvideos veröffentlichte und darin zum „Heiligen Krieg“ aufrief.

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Hier stellt sich nun die Frage, ob etwa die Beihilfe zum Mord an neun Migranten in diesem Land, wie beim dringend verdächtigten Carsten S., weniger harmlos ist, als das Ausrufen eines „Heiligen Krieges“? Wieso wird also der Salafist bestraft, während Carsten S. nicht mehr in Haft ist?

Doppelte Maßstäbe
Der Staat darf nicht mit doppelten Maßstäben hantieren. Extremismus bleibt Extremismus. Sowohl der Salafismus als auch der Rechtsextremismus richten sich gegen die freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Es kann daher nicht sein, dass mit Rechtsextremisten milder ungegangen wird, als mit Islamisten. Dies gilt übrigens auch für die rechtsextreme Partei Pro NRW und den islamfeindlichen Blog „Politcally Incorrect“, die bislang von Medien und Staat mit Samthandschuhen angefasst werden.

Das Gesetz sollte jedoch beide extremistische Richtungen mit derselben Härte bestrafen. Denn nichts weniger als die Glaubwürdigkeit des Staates steht hier auf dem Spiel. Deutschland darf sich daher nicht dazu verleiten lassen, zwischen vermeintlich guten und schlechten Extremisten zu unterscheiden.

Es bleibt nun zu hoffen, dass die Innenministerkonferenz heute in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich das Thema Extremismus und nicht ausschließlich die Ausweisungen oder Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Salafisten diskutiert.