Bundesregierung bleibt stur

Keine Gebührensenkung bei Aufenthaltstiteln

Die Gebühren für Aufenthaltstitel werden bei türkischen Staatsbürgern vorerst nicht gesenkt. Das teilt die Bundesregierung mit. Grünen-Politiker Kılıç spricht von fadenscheinigen Begründungen. Die Rechtslage sei klar und müsse umgesetzt werden.

„Es ist unfassbar, mit welchen fadenscheinigen Begründungen die Bundesregierung an den überhöhten Gebühren für Drittstaatsangehörige und im besonderen türkische Staatsangehörige festhält.“ Mit diesen Worten fasst der integrationspolitische Sprecher der Bundestagsgrünen, Memet Kılıç, eine aktuelle Antwort der Bundesregierung (liegt dem MiGAZIN vor) zusammen.

Zuvor hatte er bei der Bundesregierung angefragt, ob und inwieweit die Gebühren für Aufenthaltstitel für türkische Staatsangehörige gesenkt werden. In seiner Fragestellung verwies Kılıç auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In zwei niederländischen Fällen hatte der EuGH die sogenannte Standstillklausel, die am 1. Dezember 1980 in Kraft getreten ist, konkretisiert.

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Nachteilige Rechtsänderungen unzulässig
Diese zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beschlossene Klausel verbietet es den Vertragsstaaten, assoziationsrechtliche Regelungen zum Nachteil türkischer Staatsbürger zu ändern. Kurz: Sämtliche Rechtsänderungen, die eine Verschärfung zuvor geltenden Rechts bedeuten, sind unzulässig. Und das bezieht sich vor allem auf aufenthaltsrechtliche Maßnahmen.

Zudem verweist Kılıç in seiner Fragestellung auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Die Richter hatten entschieden, dass für türkische Staatsbürger die Gebührenverordnung vom 20. Dezember 1977 gilt – 30 Euro für eine elektronische Aufenthaltskarte, statt der geforderten 130 Euro. Begründet wurde die Entscheidung wiederum mit Verweisen auf Entscheidungen des EuGH.

Bundesregierung missachtet Rechte
Das allerdings scheint die Bundesregierung nicht sonderlich zu interessieren. Die von Kılıç genannten Urteile des EuGH, „stellen die deutsche Gebührenregelung nicht infrage“, so der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU), „da die beiden Urteile die Rechtslage in den Niederlanden betreffen und die Urteilsgründe nicht auf die Rechtslage in Deutschland übertragbar sind.“ Außen vor lässt Schröder allerdings, dass die Standstillklausel als EU-Recht nationalen Regelungen übergeordnet ist und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gleichermaßen bindet.

Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen geht er mit nur einem kurzen Satz am Ende ein. Dieser werde „derzeit geprüft“. Wie auch immer diese Prüfung ausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung keinerlei Änderungen der behördlichen Praxis anordnen wird. An anderer Stelle hatte Schröder im Zusammenhang mit dem Assoziationsrecht bereits gesagt, dass das „eine politische Frage“ ist.

Für den Kılıç hingegen, der zugleich auch Jurist ist, ist die Rechtslage klar: „Die deutschen Gebührenregelungen verstoßen gegen die eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Mit ihrer Antwort beweist die Bundesregierung wieder einmal, dass sie weder die Rechte der Migranten in Deutschland achtet noch die bindenden Entscheidungen des EuGH.“ (bk)