1. April

Anerkennungsgesetz in Kraft getreten

Am Sonntag ist das Bundesgesetz zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Kraft getreten. Bis zu 300.000 Zuwanderer sollen davon profitieren. Es gibt aber noch viel zu tun – die Länder müssen noch rund 260 Berufe regeln.

Am 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Antragsteller erhalten innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller Unterlagen einen Bescheid, ob ihre im Ausland erworbene Ausbildung einem deutschen Beruf entspricht. Gleichzeitig wird ihnen mitgeteilt, welche Lücken sie haben und wie sie diese eventuell ausgleichen können. Damit können sich Bewerber gezielt nachqualifizieren.

„Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten – und muss nicht mehr länger Taxi fahren“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Freitag in Berlin. „Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen.“ Zugleich sei das ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels. Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren.

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Länder müssen noch 260 Berufe regeln
Das Gesetz findet auf alle Ausbildungsberufe im dualen System Anwendung. Das sind beispielsweise Kfz-Mechatroniker oder Bäcker. Außerdem gilt das neue Verfahren für die bundesrechtlich geregelten Berufe wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Krankenschwestern. Für die landesrechtlich geregelten Berufe wie Lehrer oder Ingenieure wollen die Länder ihre Anerkennungsverfahren anpassen. Einen ersten Schritt haben die Kultusminister der Länder am 8. März 2012 in Berlin mit einem Mustergesetzesentwurf geleistet.

Daran anknüpfend hat die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) einen Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz angekündigt. Dabei geht um ca. 260 Berufe, deren Anerkennung die Landesregierung regeln muss. „Wir werden den Entwurf für das Landesanerkennungsgesetz in der zweiten Jahreshälfte in das parlamentarische Verfahren geben“, erklärte Öney am Freitag in Stuttgart.

Internetportal soll Anlaufstelle ersetzen
Eine zentrale Stelle, die für alle Anfragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständig ist, gibt es allerdings nicht. Ersatzweise schaltete Schavan am Samstag ein Internetportal frei – das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung. Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt hier, wohin er sich wenden muss und welche Papiere – Zeugnisse etc. – er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrieben.

„Den Anerkennungssuchenden werden Brücken in den Arbeitsmarkt und das Beschäftigungssystem gebaut: Der Elektriker aus Tadschikistan und die Krankenschwester aus Chile können endlich ihr volles berufliches Potenzial in Deutschland einbringen und gezielt über Weiterbildung ausbauen. Mit wenigen Klicks im ,Anerkennungs-Finder‘ – dem Kernstück des Portals – werden sie an die zuständige Stelle geleitet“, betonte BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser.

Telefon-Hotline
Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar. BAMF-Präsident Manfred Schmidt: „Die Hotline reiht sich ein in unsere vielfältigen Serviceangebote. Sie wird ergänzt durch Informationsmaterialien in zahlreichen Sprachen. Damit setzen wir eine Willkommens- und Anerkennungskultur für Zuwanderer ganz praktisch um und füllen sie mit Leben.“

Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle. Schließlich soll die Internetseite „bq-Portal“ Arbeitgebern helfen, ausländische Berufsabschlüsse besser zu bewerten. (etb)