Hamburger Einbürgerungsinitiative

Erste Einbürgerung im Rahmen der Einbürgerungsinitiative

Die vor drei Monaten gestartete Einbürgerungsinitiative des Hamburger Senats trägt die ersten Früchte. Einem Schweden wurde unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit seine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.

Die erste Einbürgerungsurkunde der vor drei Monaten gestarteten Hamburger Einbürgerungsinitiative wurde am vergangenen Freitag (9.3.2012) überreicht. Es handelt sich um einen Hamburger mit schwedischen Wurzeln, der seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt. Wie fast alle EU-Bürger darf er seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

„Ich möchte ihn zu seiner Entscheidung beglückwünschen, sich zusätzlich zu seiner schwedischen Staatsangehörigkeit nunmehr auch für den deutschen Pass entschieden zu haben“ erklärte der Leiter des Einwohner-Zentralamtes, Ralph Bornhöft. Er ermutigte auch andere EU-Bürger, ihre Zurückhaltung gegenüber einer Einbürgerung aufzugeben und sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Bornhöft kündigte weitere Einbürgerungen im Rahmen der Einbürgerungsinitiative an: „Das Konzept des Senats zeigt erste Erfolge. Ich freue mich, dass bislang so viele Menschen positiv auf das Werben für den deutschen Pass reagiert haben.“

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Kernstück der Einbürgerungsinitiative ist ein persönliches Schreiben des Ersten Bürgermeisters, mit dem Olaf Scholz seit Dezember 2011 Monat für Monat bei möglichen Einbürgerungsinteressierten für die deutsche Staatsbürgerschaft wirbt. In den ersten drei Monaten wurden fast 12.000 Hamburgerinnen und Hamburger ohne deutschen Pass angeschrieben, die zumindest die zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Einbürgerung erfüllen. Ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. die wirtschaftliche Eigenständigkeit oder deutsche Sprachkenntnisse, wird im Zuge eines Beratungsgesprächs geklärt.

Positive Zwischenbilanz
Unter Einbeziehung der Einbürgerungsinitiative sind in der Zeit von Dezember 2011 bis Februar 2012 insgesamt 1.598 Einbürgerungsanträge gestellt worden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 1.191 Anträgen bedeutet dies eine Steigerung um 34 Prozent. Bei den Beratungsgesprächen ist nahezu eine Verdopplung zu verzeichnen, nämlich von 2.041 im Zeitraum von Dezember 2010 bis Februar 2011 auf 3.917 im aktuellen Vergleichszeitraum.

Bei der Bearbeitungsdauer ist entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen vorliegen und die erforderliche Beteiligung anderer Stellen reibungslos funktioniert. Wird bei der Antragstellung festgestellt, dass z.B. noch ein Sprachtest erforderlich ist, entscheidende Urkunden fehlen, die wirtschaftlichen Eigenständigkeit geklärt werden muss oder ein Strafverfahren anhängig ist, kann das die Bearbeitung verzögern. Unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren aus der Einbürgerungsinitiative handelt oder nicht, ist aktuell von einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 12 Monaten auszugehen, in Ausnahmefällen auch kürzer. (bk)