Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr an den weiterführenden Schulen alevitischen Religionsunterricht ein. Den Anfang macht die Lise-Meitner-Gesamtschule in Duisburg. Hier startet das neue Schulfach bereits mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Februar 2012. Weitere Schulen können das Schulfach nach den Sommerferien anbieten.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grünen) besuchte heute die Lise-Meitner-Gesamtschule, um dort am alevitischen Religionsunterricht teilzunehmen. „Ich freue mich, dass wir als erstes Bundesland den alevitischen Religionsunterricht in den weiterführenden Schulen anbieten können. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Integration und Teilhabe. Der Unterricht vermittelt religiöse Kompetenzen und fördert ein respektvolles Zusammenleben der Religionen in Frieden und gegenseitiger Achtung“, erklärte die Ministerin am Dienstag in Duisburg.
Versetzungsrelevant
Alevitischer Religionsunterricht ist ordentliches Schulfach, Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Leistungen werden benotet und sind versetzungsrelevant. Alevitischer Religionsunterricht kann eingerichtet werden, wenn sich mindestens zwölf Schüler dafür anmelden. Lerngruppen können jahrgangsübergreifend und auch schulübergreifend gebildet werden.
Der Unterricht wird nach den Grundsätzen der Alevitischen Gemeinde Deutschlands (AABF) von ausgebildeten Lehrern erteilt. Der Kernlehrplan Alevitische Religionslehre für die Sekundarstufe I ist seit diesem Monat in Kraft. Der Unterricht soll religiöse Kompetenzen vermitteln und Schüler bei der Entwicklung einer alevitischen Identität unterstützen.
Alevitentum = Wunsch-Islam?
Das Alevitentum ist innerhalb des Islam ein eigenständiges Bekenntnis, die Alevitische Gemeinde ist eine anerkannte Religionsgemeinschaft. In Nordrhein-Westfalen leben rund 130.000 Aleviten, zurzeit besuchen etwa 300 Kinder an 18 Grundschulen im Land den alevitischen Religionsunterricht. Demgegenüber leben in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Millionen Muslime, die mehrheitlich sunnitisch sind und nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind.
Kritiker werfen der Landesregierung vor, sich auf diesem Wege einen Wunsch-Islam schaffen zu wollen. Und genau das sei verfassungswidrig. Der Staat mische sich in Bereiche ein, in denen sie nichts zu suchen habe. (eb)