Nordrhein-Westfalen

Landesverwaltung vielfältiger als gedacht

Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist in den nordrhein-westfälischen Landesministerien größer als bisher angenommen: sie beträgt zwölf Prozent. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung.

Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Landesministerien ist höher als erwartet: er beträgt zwölf Prozent. Dies hat eine Befragung ergeben, die das Land im Rahmen der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst – Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ durchgeführt hat. Die Zahl umfasst Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte aus Ländern der Europäischen Union ebenso wie Drittstaatsangehörige, und Spätaussiedler.

Bei der Befragung haben über 67 Prozent der Beschäftigten teilgenommen. Bislang gab es keine Erhebung des Migrantenanteils in der Landesverwaltung. „Wir freuen uns sehr darüber, dass Vielfalt in unseren Ministerien schon viel selbstverständlicher ist als bisher angenommen“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) am Mittwoch (18.1.2012) in Düsseldorf. „Für uns kommt es nicht darauf an, aus welchem Land jemand kommt, sondern welche Kompetenzen er oder sie mitbringt.“

___STEADY_PAYWALL___

Ziel ist 25 Prozent
Einen Anlass, sich mit diesem Ergebnis zufrieden zu geben, sehen Schneider und Integrationsstaatssekretärin Zülfiye Kaykın allerdings nicht: „Fast ein Viertel der nordrhein-westfälischen Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich dies irgendwann auch in der öffentlichen Verwaltung widerspiegelt.“

Dabei setze das Land nicht auf eine festgeschriebene Quote, sondern auf die Landesinitiative, die mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten dazu beitragen solle, den Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung zu erhöhen, sagte Kaykın. „Dazu gehören zum Beispiel das Pilotprojekt ‚Anonymisierte Bewerbung’ oder die Werbung für eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst. Das zweite zentrale Ziel der Landesinitiative ist eine Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Verwaltungsbeschäftigten insgesamt.“ Außerdem wolle das Land mit der Initiative einen landesweiten Impuls zur interkulturellen Öffnung von Verwaltungen, Verbänden und Unternehmen geben.

Verwaltung braucht interkulturelle Kompetenz
„Unsere Verwaltung profitiert von Vielfalt“, so der Minister: „Wir brauchen interkulturelle Kompetenz und eine differenzierte Sichtweise auf die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger. Ohne die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund werden wir die Herausforderungen der Zukunft nicht stemmen können.“

Die anonyme und freiwillige Beschäftigtenbefragung in den obersten Landesbehörden wurde vom Landesbetrieb Information und Technik NRW im Auftrag des Integrationsministeriums durchgeführt. Grundlage der Befragung war die Definition zum Migrationshintergrund aus dem Entwurf zum Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen, das im Frühjahr in Kraft treten soll. Vereinfacht gesagt sind Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil seit 1950 zugewandert ist. (hs)