Gegenstellungnahme

Kristina Schröder wehrt sich gegen Vorwürfe der Wissenschaftler

Zur Vorstellung der Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ haben mehrere Wissenschaftler Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) in einer Stellungnahme scharf kritisiert. Hierzu nimmt der Pressesprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, in einem Namensbeitrag im MiGAZIN Stellung:

Die Bundesfamilienministerin ist nicht bereit, die Ergebnisse der Studie und die Leidensgeschichten der Opfer von egal welcher Seite verharmlosen, verschleiern oder umdeuten zu lassen.

Die Kritiker behaupten: „Es ist nicht bekannt, ob die Beraterinnen und Berater in der Praxis die Religion der Eltern abgefragt haben, ob sie im Nachhinein versucht haben, sich zu erinnern, oder ob sie bloße Vermutungen äußern. Daher wäre die richtige Formulierung ‚Beraterinnen und Berater gaben an, dass sie davon ausgehen, dass 83,4% der Eltern der Betroffenen vermutlich muslimischer Herkunft sind‘.“

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Richtig ist: Die Studie nennt als Quelle der prozentualen Angaben zur Religionszugehörigkeit der Eltern wörtlich „Falldokumentation“. In den Hinweisen zum Ausfüllen der Falldokumentation heißt es ausdrücklich: „Soweit Ihnen Informationen nicht bekannt sind, lassen Sie die Antwort offen!“ Wer den gemachten Angaben die Zuverlässigkeit abspricht und sie als Vermutung abtut, wirft damit praktisch den Beratungsstellen vor, leichtfertig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht zu haben. Gegen diesen Vorwurf nehmen wir die Beratungsstellen ausdrücklich in Schutz.

Wir gehen davon aus, dass die Wissenschaftler alle Daten und Zahlen selbstverständlich wissenschaftlich belastbar erhoben haben. Dass jetzt einige Beteiligte versuchen, bestimmte Forschungsergebnisse mit Hinweis auf Erhebungsmethoden zu relativieren und den Beratungsstellen unsaubere Dokumentationen vorzuwerfen, wird der menschlichen Trägodie, die hinter jedem dieser Fälle steckt, leider nicht gerecht.

Hier lesen Sie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats des Familienministeriums zu Kristina Schröders Artikel anlässlich der Studie: „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ im Wortlaut.

Die Kritiker sagen: „Die Studie hat herausgefunden, dass „3.443 Personen im Jahr 2008 in insgesamt 830 Beratungsstellen erfasst“ wurden. Hiervon sind „60% angedrohte und 40% vollzogene Zwangsverheiratungen“ (Kurzfassung Studie S. 7). Wir waren höchst erstaunt zu lesen, dass dies von einer Ministerin wie folgt zusammenfasst wird: „3443 Fälle von Zwangsverheiratungen haben die Beratungsstellen in Deutschland für das Jahr 2008 registriert.“ Hierbei werden angedrohte Straftaten mit tatsächlich stattgefundenen gleichgesetzt.“

Ein Blick ins Strafgesetzbuch zeigt: Schon der Versuch einer Zwangsverheiratung ist strafbar. Deshalb müssen die angedrohten und vollzogenen Zwangsverheiratungen selbstverständlich in einem traurigen Kontext gesehen werden. Die Studie spricht nicht ohne Grund in ausdrücklicher Absprache mit den Wissenschaftlern von einer „Bruttogröße“ und betont, dass Gewalt „nicht erst der Vollzug“, sondern „schon die Androhung von Zwangsverheiratung ist“. Eine Zwangsheirat wird nicht erst durch Vollzug zur Straftat. Deshalb ist es korrekt, von 3.443 Fällen zu sprechen. Eine Aufteilung zwischen Opfern erster und zweiter Klasse wäre extrem zynisch.