Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Vorschriften über die Bedingungen, unter denen Familienangehörige eines in einem Mitgliedstaat wohnhaften Nicht-EU-Bürgers in die EU einreisen und dort leben dürfen. Diese Regelungen werden nun auf den Prüfstand gestellt. Zuvor ruft EU-Kommissarin für Inneres, Cecila Malmström, die Mitgliedsstaaten und die Allgemeinheit zu einer öffentlichen Debatte auf. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob politische Folgemaßnahmen erforderlich sind und ob z. B. klare Leitlinien festgelegt oder die geltenden Regeln geändert werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Achtung des Familienlebens, das Recht auf Eheschließung, die Rechte des Kindes und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.
„Durch Familienzusammenführung wird Einwanderern ein Familienleben ermöglicht, aber auch ihre gesellschaftliche Eingliederung erleichtert“, erklärte Malmström am Dienstag in Brüssel. „Ich hoffe, dass alle Interessenträger an der Konsultation teilnehmen, über ihre Erfahrungen berichten und mitteilen werden, wie die Regeln zur Familienzusammenführung ihrer Meinung nach wirkungsvoller gestaltet werden können. Die Mitgliedstaaten werden besonders aufgefordert, die Probleme, die sie angeblich mit dem Missbrauch der derzeitigen Regelungen erleben, zu beschreiben und zu quantifizieren“, fügte sie hinzu und machte damit ihren Unmut über die restriktiven Visaregelungen in den Mitgliedsstaaten deutlich.
Deutsche Regelung betroffen
Die Fragen, die im Einzelnen zu klären sind, betrifft insbesondere auch Deutschland. So geht es beispielsweise um die Frage der Zwangs- und Scheinehe oder aber auch darum, ob Integrationsmaßnahmen wirklich integrationsfördernd sind und nicht als Hemmnisse für Familienzusammenführung genutzt werden. Stichpunkte, mit denen auch die Bundesregierung die umstrittenen Sprachtests vor dem Ehegattennachzug zu legitimieren versucht.
Hinweis: Interessenträger und die Allgemeinheit sind aufgefordert, sich zu diesem Thema zu äußern unter ec.europa.eu/yourvoice (Ihre Stimme in Europa). Das GRÜNBUCH zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen mit weitergehenden Informationen kann kostenlos heruntergeladen werden.
Dabei hatte ein bereits im Oktober 2008 veröffentlichter Bericht mögliche Probleme aufgezeigt und Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung abgegeben wurden. Insbesondere wurde deutlich, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einigen Kann-Bestimmungen einen zu großen Ermessensspielraum belässt; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zeit, die der Drittstaatsangehörige abwarten muss, bis seine Familienangehörigen ihm nachziehen können, sowie darauf, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsan- gehörigen verlangen können, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen.
Im Mai dieses Jahres hatte kam eine im Wortlaut noch eindeutigere Stellungnahme der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzu. Darin stellte Brüssel klar, dass Integrationsmaßnahmen nicht zur Verweigerung des Familiennachzugs führen dürfen. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, so das unmissverständliche Fazit der Kommissionsjuristen.
Bundesregierung bisher stur
Die Bundesregierung indes zeigte sich unbeeindruckt. Sie hält weiterhin an den umstrittenen Sprachtests fest und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010. Darin hatten die Bundesrichter der deutschen Regelungen bescheinigt, EU-Rechtskonform zu sein. Gut eineinhalb Jahre später sah sich das Bundesverwaltungsgericht aber doch gezwungen, auf die Einwände aus Brüssel einzugehen und rückte von seinem Standpunkt wieder ab. Die deutsche Regelung müsse dem EuGH vorgelegt und überprüft werden. Das Auswärtige Amt konnte die Anrufung des EuGH noch in letzter Minute verhindern. Sie erteilte der kamerunischen Klägern das begehrte Visum – ohne Sprachtest.
Ob und wie die Bundesregierung darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist der starke Rückgang des Familiennachzugs. Statistischen Angaben zufolge machte die Familienmigration Anfang der 2000er Jahre in Europa über 50 Prozent der gesamten legalen Einwanderung aus. Heute beträgt ihr Anteil nur noch etwa ein Drittel der gesamten Zuwanderung in die EU. Im Jahr 2010 erteilte Italien die größte Zahl von Aufenthaltsgenehmigungen aus familiären Gründen für Drittstaatsangehörige, die Nicht-EU-Bürgern nachziehen (160 200); danach folgten das Vereinigte Königreich (103 187) und Spanien (89 905). Deutschland steht mit 28 200 erteilten Visa hinter Frankreich (29 400) an fünfter Stelle. (bk)