NRW-Analyse

Türkische, Griechische und Italienische „Gastarbeiter“ im Vergleich

1961 wurde das deutsch-türkische Anwerbeabkommen mit der Türkei geschlossen. Seit dem hat sich viel verändert – Qualifikationsgrad steigt. Wie stehen Türken aber im Vergleich zu Griechen oder Italienern da? Eine aktuelle Analyse liefert die Antwort.

Vor 50 Jahren, am 30 Oktober 1962, wurde in Bonn das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei geschlossen. Seither sind 1,1 Millionen Ausländer aus der Türkei nach Nordrhein-Westfalen eingewandert. Im selben Zeitraum zogen aber auch 720 000 Türkinnen und Türken in ihre Heimat zurück.

Der Aufenthalt der Gastarbeiter war damals für zwei Jahre vorgesehen; in den ersten fünf Jahren kehrten aber nur 16 Prozent nach Ablauf dieser Frist wieder heim. Aufgrund der wirtschaftlichen Rezession verließen 1967 mehr als doppelt so viele türkische Gastarbeiter das Land wie einreisten. Während der Ölkrise wurde 1973 ein Anwerbestopp verhängt, zehn Jahre später wurde das Rückkehrförderungsgesetz verabschiedet, das finanzielle Anreize für die Heimkehr von Gastarbeitern und ihren Familien bot.

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Höchststand wurde 1997 erreicht
Die Zahl der Rückkehrer erreichte 1984 mit 73 900 ihren Höchststand. Ende 2010 lebten knapp 549 000 türkische Mitbürger an Rhein und Ruhr. Zum Zeitpunkt des Anwerbestopps im Jahr 1973 waren es etwa 278 000 gewesen. Die Höchstzahl wurde 1997 mit 715 000 gezählt.

Wanderung von Ausländern zwischen NRW und der Türkei © Grafik: IT-NRW

In den 1990er Jahren wurden türkische Einwohner in NRW verstärkt eingebürgert. In den letzten zehn Jahren wurde jährlich mehr Türken die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen als ins Land einreisten: Von 2000 bis 2010 zogen 114 600 Ausländer aus der Türkei nach NRW; 181 200 Türken wurden in dieser Zeit eingebürgert, nicht zuletzt in Folge des Anfang 2000 in Kraft getretenen geänderten Staatsangehörigkeitsrechts, das die Einbürgerung erleichtert.

Bildungsgrad steigt deutlich an
Wie eine aktuelle Studie des Statistischen Landesamtes NRW zeigt, leben in Nordrhein-Westfalen inzwischen 743 000 Personen mit türkischem Migrationshintergrund, die einen durchschnittlich niedrigeren Qualifikationsgrad und eine niedrigere Erwerbstätigenquote auf als Zugewanderte aus anderen ehemaligen Anwerbeländern aufweisen. Für die in Deutschland Geborenen mit türkischer Herkunft ergibt sich aber ein günstigeres Bild als für Türken der sogenannten ersten Generation.

Download: Im Rahmen der Studie wurde nicht nur die strukturelle Integration von türkischen Migranten untersucht, sondern auch mit der Entwicklung von Zugewanderten aus anderen ehemaligen Anwerbeländern verglichen. Die Ergebnisse sind unter dem Titel „50 Jahre Zuwanderung aus der Türkei – zum Stand der strukturellen Integration in Nordrhein Westfalen“ in der Reihe „Statistik Kompakt“ erschienen. Die Analyse steht hier zum kostenlosen Download bereit.

Ein Drittel (33,5 Prozent) der aus der Türkei zugewanderten Personen der ersten Generation waren im Jahr 2010 ohne allgemeinbildenden Abschluss. Dieser Anteil ist bei den in Deutschland Geborenen mit türkischer Herkunft nur noch etwa halb so hoch (15,3 Prozent). 11,4 Prozent der Zuwanderer der ersten Generation verfügen über eine (Fach-)Hochschulreife, während dieser Anteil bei den hier Geborenen mit türkischem Migrationshintergrund bei 17,6 Prozent liegt.

Auch beim beruflichen Ausbildungsabschluss zeigt sich in der Generationenabfolge ein Trend zu höheren Qualifikationen: Die in Deutschland Geborenen mit türkischer Herkunft (54,4 Prozent) sind seltener als die erste Generation (73,0 Prozent) ohne beruflichen Bildungsabschluss. Hier Geborene haben wesentlich öfter eine Lehre oder einen vergleichbaren Bildungsgang abgeschlossen (38,3 Prozent) als die Generation, die aus der Türkei zugewandert ist (22,0 Prozent). (pm/bk)