Hessen

CDU macht aus Streit um Ausländerwahlrecht eine Türkenfrage

Ausländerwahlrecht. Diese Thematik erregt in Hessen derzeit die Gemüter. Die SPD fordert Wahlrecht für Ausländer, CDU, FDP und die Grünen halten dagegen – Unionspolitiker gehen dabei noch einige Schritte weiter…

In Hessen ist eine heftige Debatte um das Ausländerwahlrecht entbrannt. Angestoßen wurde sie von vom SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel und dem Vorsitzenden der hessischen Ausländerbeiräte, Corrado Di Benedetto. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom vergangenen Samstag hatten sie sich gemeinsam dafür ausgesprochen, dass alle Menschen, „die dauerhaft hier leben“, mitbestimmen dürften – zunächst bei Kommunal-, später auch bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Türkenfrage mit Passpolemik
Diese Forderung nutzten CDU und FPD Politiker und holten in der gestrigen „Aktuellen Stunde“ im Landtag aus. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christean Wagner, etwa machte aus der SPD-Forderung bereits im Vorfeld mal schnell mal eine Türkendebatte. Das Wahlrecht stehe „am Ende der Integration und nicht am Anfang. Um es auf den Punkt zu bringen: Als CDU wollen wir den Deutschen mit türkischer Herkunft, aber nicht den Türken mit deutschem Pass“. Das Verhalten von Schäfer-Gümbel sei „durchsichtig und unsinnig. Aus rein populistischen Gründen biedert er sich bei den in Hessen lebenden Ausländern an“, so der CDU-Politiker. Wessen Wohlgefallen seine Worte gewinnen sollen, ließ er offen.

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CDU-Innenpolitiker, Peter Beuth, ergänzte seinen Parteikollegen: „Wer die deutsche Sprache ablehnt, das Grundgesetz und die dahinter stehende christlich-abendländische Werteordnung nicht anerkennt und die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen will, der kann auch kein Recht auf umfassende politische Mitbestimmung erhalten“, sagte er anlässlich der Landtagsdebatte. Und auch er hinterließ offene Fragen. So etwa, wie er von der Forderung nach einem Wahlrecht für Ausländer auf die Ablehnung der deutschen Sprache des Grundgesetzes schließt. Und was der Ausländer unter einer „christlich-abendländischen Werteordnung“ überließ er ebenfalls der Fantasie.

FDP sieht nur Verfassung
Auf die Verfassungswidrigkeit der SPD-Forderung wies der hessische Integrationsminister Jörg Uwe Hahn (FDP) hin. Auch sein Parteikollege Hans-Christian Mick begnügte sich mit juristischen Ausführungen. Schäfer-Gümbel hielt dem entgegen, dass die derzeitige Verfassung kein Wahlrecht für Ausländer vorsehe und dass das auch unstreitig sei. Die Frage laute jedoch, wie man dahinkommen könne. Schließlich seien Grundgesetzänderungen nichts Neues.

Überzeugen konnte er damit allerdings nicht – nicht einmal die Grünen. Nach Auffassung der integrationspolitischen Sprecherin der Grünen, Mürvet Öztürk, sollte man sich auf Dinge konzentrieren, „die der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Dazu gehören die Erleichterung der Einbürgerung, die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit und die Abschaffung der Optionspflicht. Damit bliebe das Wahlrecht zu Recht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, aber durch die genannten Maßnahmen würde die Zahl derer erhöht, die teilhaben wollen und bereit sind, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.“

Konstruktion künstlicher Integrationsstufen
Als die „unnötige Konstruktion künstlicher Integrationsstufen“ bezeichnete Öztürk zudem den Standpunkt der CDU, die Einbürgerung stünde am Ende eines Integrationsprozesses. „Integration ist ein immerwährender Prozess, der bei jedem individuell anders abläuft. Es gibt keinen statischen Anfang oder Ende, den man mit einer Einbürgerung krönen könnte. Dies geht an der Realität unserer Gesellschaft vorbei“, so die Grünen-Politikerin.

Unterstützung bekam die SPD lediglich von der Linkspartei, die vor allem die Haltung der FDP kritisierte. Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, bemängelte vor allem die Verweigerung der Liberalen, sich nicht einmal inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen und lediglich auf die Verfassungswidrigkeit zu verweisen. „Das ist ihre Form der Integrationsverweigerung“, so Schaus. Dabei stünden zumindest einer Änderung der Hessischen Gemeindeordnung keine rechtlichen Bedenken entgegen. (bk)