Mogelpackung

Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen springt zu kurz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschlossen. Für die meisten Ingenieure, Ärzte und sonstigen Fachkräfte dürfte das Putzen und Taxifahren allerdings weitergehen.

Zwischen der ersten Ankündigung und dem gestrigen Beschluss im Bundestag liegen mehrere Jahre. Was lange währt, wird in diesem Fall aber nicht gut. Denn das Anerkennungsgesetz „ist nach langem Anlauf ein zu kurzer Sprung“, so das Fazit von Professor Klaus J. Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

Bereits die Verpackung kommt irreführend daher. Was draufsteht, ist noch lange nicht drin. Denn das Gesetz verschafft ausländischen Fachkräften nicht etwa einen Anspruch auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen, sondern lediglich einen Anspruch auf Prüfung, ob diese anerkannt werden können. Das Gesetz sieht hierfür eine Prüfungsdauer von drei Monaten vor. Im Großen und Ganzen war es das auch schon.

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Wirrwar bleibt
Danach sind Betroffene auf sich alleine gestellt: Sind Nachqualifizierungen notwendig, müssen sich Betroffene selbst darum kümmern – auch finanziell. Nach dem Antrag folgt die Zeit des Hoffens und Betens, dass alles gut geht. Einen Anspruch auf Beratung, Betreuung oder Qualifikation gibt es nach wie vor nicht.

Nur eine Hotline hatte Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) versprochen. Die soll Betroffene an die zuständigen Ämter weiterleiten – an eines der mehr als 600 Behörden, Kommunen, Kultusministerien, Handelskammern. Der Wirrwarr bleibt und kann von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Auch daran ändert sich mit dem Gesetz nichts. Es ist möglich, dass das Diplom des kasachischen Ingenieurs in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, in Bayern aber nicht.

Bundesrat letzte Hoffnung
„So bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurück. Es ist ein erster aber nicht ausreichender Schritt, um Menschen mit ausländischen Qualifikationen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, so Swen Schulz, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er bemängelt die mangelnde Unterstützung der Betroffenen „Doch dieses Gesetz soll nichts kosten, es wird darum seine Ziele nicht erreichen“, so seine Prognose.

Letzte Hoffnung ist der Bundesrat. Dieser kann das Gesetz noch stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen, um Verbesserungen zu realisieren. Darauf baut auch Bade: „Es wäre wünschenswert, dass sich Bund und Länder auf praktische Lösungen der genannten, absehbaren Probleme verständigen. Gerade für die Anfangsphase, in der erstmals Prüfansprüche geltend gemacht werden können, sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Zudem sollten ausreichende Möglichkeiten geschaffen werden, sich im dualen System in Teilbereichen nachzuqualifizieren, ohne die komplette Ausbildung nochmals machen zu müssen.“ (bk)