Wirtschaft

Deutsch-türkisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet

Deutschland und die Türkei haben das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Es soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten und die wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder weiter beschleunigen.

Im Beisein von Bundespräsident Christian Wulff und Präsident Abdullah Gül haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Finanzminister Mehmet Şimşek (AKP) am gestern in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.

Das neue Abkommen vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden sein. Es ersetzt das bisherige Abkom­men aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31. Dezember 2010 anzuwenden war.

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Das neue Abkommen lehnt sich im Wesentlichen an das Musterabkommen der OECD an. Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen insbesondere folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:

Das Bundesfinanzministerium zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung: „Damit ist der Abschluss eines modernen DBA gelungen, das die Vertiefung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen fördern wird, indem Doppelbesteuerungen, die bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebli­ches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, abgebaut werden.“

Der türkische Staatspräsident Abdullah Gül zeigte sich ebenfalls zufrieden. Mit dem Abkommen würde der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder weiter beschleunigt. (nis)