„Nach Einschätzung der Bundesregierung auf der Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden handelt es sich bei Anders Behring Breivik um einen irrational handelnden, fanatisierten Einzeltäter…“. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zu „Antimuslimischer Rassismus und Rechtsextremismus“ anlässlich des Attentats des 32-jährigen Norwegers Anders Behring Breivik am 22 Juli 2011 bei der 77 Menschen getötet wurden.
Muslimfeindlichkeit wird nicht beobachtet
In Bezug auf islamfeindliche Internetportale antwortet die Bundesregierung: „Es ist bekannt, dass auf dem Internet-Portal „Politically Incorrect“ (PI) auch Beiträge mit antimuslimischen teilweise auch rassistischen Inhalten eingestellt werden.“ Allerdings, so die Bundesregierung weiter, befänden sich derartige Einträge „jedoch praktisch ausschließlich in den Kommentaren“ und seien „auch dort die Ausnahme“. Die überwiegende Mehrheit der Einträge auf PI bediene sich keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster, sondern sei im islamkritischen Spektrum anzusiedeln. „Demgemäß lässt sich eine rechtsextremistische Bestrebung in Bezug auf „Politically Incorrect“ derzeit (noch) nicht feststellen“, so das Fazit der Bundesregierung.
So werde weder die PI noch eine andere Internetseite vom Verfassungsschutz beobachtet. „Islamkritische bis hin zu muslimfeindliche Einstellungsmuster sind Ausdruck von Ängsten vor Überfremdung und damit auch vor dem Hintergrund ihrer möglichen Instrumentalisierung ein Thema von allgemeiner gesellschaftspolitischer Tragweite“, so die Begründung. Die Verlautbarung von irritierenden und provozierenden, teilweise auch populistischen bis hin zu mitunter auch strafrechtlich relevanten Äußerungen könne, müsse aber nicht zwangsläufig Ausdruck einer extremistischen und damit zugleich verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein.
Islamfeindliche Beiträge
„Der Verfassungsschutz ist kein Instrument der Gesinnungsüberwachung, sondern dient dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, führt die Bundesregierung weiter aus und ergänzt: „So konnten in den letzten Jahren eine Reihe von deutschsprachigen Internet-Präsenzen mit islamkritischen, bisweilen auch islamfeindlichen Beiträgen festgestellt werden, die in ihrer Gesamtbetrachtung nicht die Schwelle einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung erreichten. Demgemäß sind diese auch nicht Gegenstand einer systematischen Beobachtung durch den Verfassungsschutz.“
Nach Einschätzung der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, verschließt die Bundesregierung die Augen gegenüber muslimfeindlichen Einstellungen. „Wer Hetze und Gewaltphantasien gegen Muslime und als moslemfreundlich angesehene linke Politiker hinter einer angeblichen proamerikanischen und proisraelischen Gesinnung verbirgt, kann also nach Meinung der Bundesregierung kein Verfassungsfeind sein“, kritisiert die Linkspolitikerin und ergänzt: „Volksverhetzung muss offenbar im Braunhemd mit Hitler-Bärtchen daherkommen, um von der Bundesregierung auch als solche erkannt zu werden.“ (eb)