Happy Birthday AGG

Lüders fordert Maßnahmenpaket für eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Gleichzeitig wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Anlässlich des fünften Jahrestags fordert Christine Lüders eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

„Das AGG hat in Deutschland ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt“, sagt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen und wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diskriminierung sei aber immer noch Alltag in Deutschland, sagt Lüders. „Wir müssen den Diskriminierungsschutz weiter stärken. Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen.“

Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle
Als wichtigste Forderung nennt sie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut AGG müssen Betroffene in Deutschland persönlich klagen. „Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen“, erklärt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. „Wer geht denn das Risiko ein, alleine gegen einen großen Konzern vor Gericht zu ziehen?“ Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen, „das ist fatal für eine moderne Gesellschaft“. Lüders weist darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern.

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„In Deutschland haben bislang Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbraucher- und Naturschutzverbände Klagerechte“, sagt Lüders, „ein Klagerecht sollte auch für Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine gütliche Einigung zu erzielen. „Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen“, sagt Lüders.

Härtere Sanktionen bei Diskriminierung
Weiterhin fordert Lüders Diskriminierung härter zu ahnden. „Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt. Sie verletzt die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Menschen, gefährdet den sozialen Zusammenhalt und schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland“, sagt Lüders. Die Wirksamkeit von Diskriminierungsverboten stehe und falle mit Sanktionen im Diskriminierungsfall. „Die europäischen Vorgaben sprechen eine eindeutige Sprache: Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Verlängerung der Fristen im AGG
Lüders macht auch deutlich, dass Menschen mehr Zeit gegeben werden muss, um gegen Diskriminierung vorzugehen oder eine gütliche Einigung zu erreichen. Sie fordert eine Verlängerung der Fristen im AGG. „Diese Fristen entsprechen nicht der Lebensrealität. In vielen Fällen erschweren diese engen Fristen auch eine gütliche Einigung, weil die Betroffenen gezwungen sind, sofort mit einer Klage zu drohen“, erläutert Lüders. Bisher sieht das AGG vor, dass Menschen, die diskriminiert wurden, innerhalb von 2 Monaten ihre Ansprüche schriftlich geltend machen müssen. Oft wenden sich allerdings Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die Monate vorher diskriminiert wurden und nicht wussten, dass oder wie man sich wehren kann. „Wenn die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine gütliche Streitbeilegung anstrebt, müssen für die Betroffenen zudem die Fristen ausgesetzt werden“, betont Lüders.

Politik und Verwaltung: Diskriminierung verhindern – Vielfalt stärken
Auch Politik und Verwaltung fordert Lüders auf, stärker gegen Diskriminierung vorzugehen und Chancengleichheit umzusetzen. „Gesetze und Verordnungen müssen auf diskriminierende Regelungen hin überprüft werden“, so Lüders. „Der öffentliche Dienst muss Offenheit und Fairness vorleben.“ Als Beispiele nennt Lüders den Abbau von Altersgrenzen, die Förderung von Vielfalt im öffentlichen Dienst und den weiteren konsequenten Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen in Ämtern und Behörden.

Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke
Anlässlich eines Urteils des Berliner Arbeitsgerichtes bekräftigt Lüders auch ihre Forderung, chronisch Kranke besser vor Diskriminierungen zu schützen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund einer HIV-Infektion nicht gegen das AGG verstößt. Dazu erklärt Lüders: „Dieser Fall zeigt klar, dass wir eine entsprechende Regelung finden müssen.“ Auch hier seien viele andere EU-Staaten weiter: England zum Beispiel zähle in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien würden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.

Happy Birthday AGG!
Unter diesem Motto äußern sich Beauftragte des Bundes, Politikerinnen und Politiker aller Parteien und Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Verbänden zu ihren Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Was Volker Beck, Barbara John und andere dem AGG zum 5. Geburtstag wünschen erfahren Sie auf den folgenden Seiten:


Maria Böhmer, Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration:

Die Entstehung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 war begleitet von skeptischen Stimmen, die die Umsetzbarkeit und Wirkkraft des Gesetzes kritisch betrachteten. Heute können wir sagen, dass das Gesetz sich für viele als hilfreich erwiesen hat.

Es hat vor allem eines erreicht: Das Thema „Gleichbehandlung“ wurde stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Damit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in den fünf Jahren seines Bestehens eine wichtige Säule für ein tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben in unserem Land geworden.

Trotzdem haben wir das Ziel einer möglichst diskriminierungsfreien und offenen Gesellschaft noch nicht erreicht: Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer mit Ungleichbehandlungen nicht nur beim Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt konfrontiert, wie zahlreiche Untersuchungen belegen. Gesetzliche Regelungen allein reichen offenbar nicht, um Diskriminierungen im Alltag zu unterbinden. Zweifellos hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Benachteiligten geführt. Aber es ist auch weiterhin unverzichtbar, immer wieder gesellschaftliche Diskussionen über Diskriminierung anzustoßen und entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen, um das notwendige Bewusstsein für ein gleichberechtigtes, von Respekt und Wertschätzung getragenes Zusammenleben zu schaffen.

Lassen Sie uns daran auch in Zukunft gemeinsam arbeiten!

Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es schützt sie vor Diskriminierungen in wichtigen Lebensbereichen. Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung bestehen aber nach wie vor. Das fünfjährige Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungssgesetzes nutze ich, um an alle gesellschaftlichen Kräfte zu appellieren, ihren Beitrag zur Schaffung gleicher Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung zu leisten. Den Menschen mit Behinderung sage ich: „Fordern Sie Ihre Rechte ein!“

Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages:

Nicht nur das AGG, sondern auch das für die militärischen Angehörigen der Bundeswehr geltende Soldatinnen- und Soldatengleichbehandlungsgesetz (SoldGG) wird fünf Jahre alt. Darüber hinaus sind die Kameradinnen und Kameraden vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts bereits seit sieben Jahren durch das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) geschützt. Diese Vorschriften haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Beitrag zur Integration der Frauen in die Bundeswehr geleistet. Sie konnten daneben dazu beitragen, Benachteiligungen von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten entgegenzuwirken. Entscheidend wird bleiben, dass ihre Inhalte das Handeln jedes Einzelnen bestimmen.

Christian Ahrendt, Rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion:

Wir als FDP-Bundestagsfraktion werden auch nach 5 Jahren Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht nachlassen, mit aller Entschiedenheit in unserer weiteren parlamentarischen Arbeit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz einzutreten. Mit Spannung erwarten wir daher auch die in Zukunft auf uns zukommenden Diskussionen um das System zur Bekämpfung von Ungleichbehandlungen effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Auch wenn der rechtspolitische Ansatz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der Schritt in die richtige Richtung ist, so müssen wir das Problem auch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen.

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher (Die Grünen im Bundestag):

Vor fünf Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland endlich klargestellt: Diskriminierungen am Arbeitsplatz und im Zivilrecht sind nicht gestattet und die Opfer von Diskriminierung haben das Recht sich zu wehren. Im Rückblick ist es eigentlich unglaublich, dass diese Selbstverständlichkeit so heftige Debatten und Befürchtungen geweckt hat. Die Bedenken sind heute entkräftet: unbeherrschbare Bürokratie und Klagewellen sind ausgeblieben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war ein wichtiger Schritt nach vorn. Jetzt müssen weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung folgen. Dazu gehört vor allem das Verbandsklagerecht, damit auch Alltagsdiskriminierung, die für den Einzelnen schwer zu beanstanden ist, wirksam angegangen werden kann.

Markus Grübel, Vorsitzender des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“:

Die Befürchtungen, dass mit dem „Antidiskriminierungsgesetz“ ein „Lebensverkomplizierungsgesetz“ geschaffen wird und Deutschland in einer Klageflut versinkt, sind nicht eingetreten. Es war richtig, die von vielen Seiten geäußerten Bedenken aufzunehmen und die Schwächen des zunächst geplanten Gesetzes, das unter anderem einige unverhältnismäßige Eingriffe in die Vertragsfreiheit sowie das Kirchenrecht vorsah, auszubessern. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es uns gelungen, ein effizientes aber auch verhältnismäßiges Regelwerk zu schaffen: Das Gesetz ist ein Erfolg! Mit dem AGG setzen wir ein deutliches Signal für die Anerkennung der Vielfalt in unserer Gesellschaft: Bei Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität im Zivil- und Arbeitsrecht sehen wir nicht weg.

Christel Humme, Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag:

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz auf dieses Gesetz, denn damit haben wir ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass wir eine vielfältige und tolerante Gesellschaft wünschen, in der Diskriminierung und Schikane keinen Platz haben! Neben wirksamen gesetzlichen Regelungen brauchen wir vor allem eine selbstverständliche Kultur der Akzeptanz und Wertschätzung. Dazu trägt die Antidiskriminierungsstelle mit ihrer engagierten Arbeit maßgeblich bei. Daher benötigt die ADS auch künftig ausreichend Personal und finanzielle Mittel, damit sie ihren klaren Handlungsauftrag – Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Vernetzung – umfassend erfüllen kann.
Als Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik wünsche ich mir, dass die Stelle künftig bei der Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ bei Männern und Frauen eine zentrale Rolle spielt.

Christine Lambrecht, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

Seit fünf Jahren hilft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligten Menschen, ihr Recht auf Gleichbehandlung auch im Alltag gegenüber Privatpersonen und Unternehmen durchzusetzen.

Ich habe das Zustandekommen des AGG aktiv unterstützt, weil das Gesetz solidarisches Zusammenleben fördert. Wir sind eine soziale Gesellschaft, die es nicht akzeptiert, dass etwa Menschen mit Behinderung einer Gaststätte verwiesen werden, weil sich ein nicht behinderter Sitznachbar gestört fühlt. Vertragsautonomie muss dort Grenzen finden, wo Menschen ungerechtfertigt benachteiligt werden. Mit dem AGG existiert ein Regelwerk dafür, wann Vertragsfreiheit dem Anspruch auf Gleichberechtigung zu weichen hat.

Das AGG ist Ausdruck unseres Respekts der Menschenwürde und damit eine klare Werteentscheidung. Es setzt konsequent die Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung einzelner Gruppen in unserer Gesellschaft um.

Herzlichen Glückwunsch zum 5-jährigen Bestehen!

Sibylle Laurischk, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag:

Mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind in Deutschland die Richtlinien der EU-Kommission in deutsches Recht umgesetzt worden. Dabei gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Zivilrecht nicht nur für die europarechtlich verpflichtend vorgegebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht, sondern auch für Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde als unabhängige Anlaufstelle für Menschen eingerichtet, die von Diskriminierung betroffen sind.

Wir dürfen aber nicht aus dem Blick verlieren, dass nicht jede Unterscheidung eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ist. Unterscheidung und Differenzierung sind kein Verstoß gegen die Grundrechte. Im Gegenteil: Sie entsprechen der Menschenwürde. Wo aber Unterschiede zur Benachteiligung missbraucht werden, da ist unser Einspruch gefragt. Die Grundrechte zu schützen und durchzusetzen, ist oberste Pflicht allen staatlichen Handelns. Der Erfolg hängt entscheidend von der Einstellung und vom praktischen Engagement jedes einzelnen Staatsbürgers und jeder Staatsbürgerin ab. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen. Ich begreife dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Was wir brauchen ist eine Veränderung des Bewusstseins. Wir müssen eine Kultur des Miteinanders entwickeln, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Vielfalt und Unterschiedlichkeit nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden werden.

Monika Lazar, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Sprecherin für Frauenpolitik und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Das Inkrafttreten des AGG vor fünf Jahren war ein großer Erfolg in einem nicht ganz einfachen Kampf gegen Diskriminierung in unserem Land. Doch mit diesem Erfolg ist die Arbeit nicht getan. Die Inhalte des AGG müssen bei den BürgerInnen noch bekannter werden. Insbesondere ArbeitgeberInnen, Bildungseinrichtungen, Verwaltung und Polizei müssen stärker zu Ursache und Wirkung von Diskriminierung sensibilisiert werden. Die Wirkkraft des Gesetzes würde durch die Aufnahme eines Verbandsklagerechts erhöht werden und den Betroffenen einen wichtigen Beistand anbieten. Es bedarf zusätzlich einer stärkeren Unterstützung sowie einer gesicherten Finanzierung der Antidiskriminierungsbüros in den Ländern, um deren gute Arbeit mit den BürgerInnen die richtigen Rahmenbedingungen zu geben.

Jörn Wunderlich, Parlamentarischer Geschäftsführer und Familienpolitischer Sprecher (Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag):

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich nach fünf Jahren Praxis als „zahnloser Tiger“ gezeigt. Dennoch bestehen positive Ansätze, die, wenn sie konsequent weiterentwickelt werden, den Betroffenen erheblich helfen würden. Insbesondere würde den Betroffenen eine ausgebaute Betreuungsstruktur, ein Verbandsklagerecht und erweiterte Klagefristen helfen (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage der Linken Drs.17/5681).

Ganz persönlich hoffe ich, dass in der Zukunft ein Gleichbehandlungsgesetz überflüssig sein wird und Artikel 3 Grundgesetz wirklich gelten wird, ohne dass es weiterer entsprechender Gesetze bedarf.

Thede Boysen, Leiter des Minderheitensekretariats der vier anerkannten autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands:

Alles Gute zum 5. Geburtstag! Herzlichen Glückwunsch.

Trotz der komplizierten und langwierigen Geburt war schon damals die Freude groß übers Wunschkind. Denn das ist das Gesetz zweifellos, schließlich ist der effektive Schutz vor Diskriminierung, egal ob nun aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, ein Menschenrecht. Ich hoffe, dass es gelingt, noch besser zu werden: nachhaltig gegen die alltäglichen Diskriminierungen zu sensibilisieren und aufzuklären. Das ist der gesellschaftliche Mehrwert des Gesetzes – Respekt und Toleranz. Jetzt gilt es, gemessen am Lebensalter, die nächste Schwelle zu meistern: die Schule. In die entsprechende Schultüte, also einer anstehenden Novelle, gehört zwingend das Verbandsklagerecht, um den Schutzbedürftigsten der Schutzbedürftigen nachhaltig zu helfen.

Ruth Brand, Beisitzerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V:

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ein erster Schritt getan, die verschiedenen, durch die Europäische Union initiierten Richtlinien und Initiativen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in deutsches Recht zu überführen. Insbesondere zählten dazu auch Benachteiligungen wegen Lebensalters, die jedoch im Wesentlichen auf das Arbeitsleben beschränkt sind. Dabei bleiben die vielfältigen Altersgrenzen unberücksichtigt und oft der allgemeinen Wahrnehmung entzogen, die z. B. bei der Kreditvergabe durch Banken, bei Versicherungen oder der Berufung bzw. Nicht-Berufung von Schöffen und Sachverständigen bei Gericht existieren. Selbst das ehrenamtliche Engagement stösst auf unterschiedliche – oft willkürlich erscheinende – Altersgrenzen.

So verbinde ich mit meinen Glückwünschen zum 5. „Geburtstag“ des AGG die Hoffnung, dass Sie weiterhin „am Ball bleiben“, denn Korrekturbedarf zugunsten Älterer gibt es noch reichlich.

Sabine Brombach, Professorin an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften:

Das AGG schärft den Blick, weckt das Bewusstsein für ‚die Andere und den Anderen‘. Anderssein lockt – das Gesetz erlaubt dies, zwingt uns zum Innehalten und befreit Tabus. Das AGG beseitigt nicht die soziale Ungleichheit, prangert diese aber an. Ich wünsche mir eine verstärkte öffentliche Diskussion mit diesem Gesetz!

Marlies Brouwers, Vorsitzende des deutschen Frauenrats:

Liebe Frau Lüders,

fünf Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, dazu gratuliert der Deutsche Frauenrat sehr herzlich. Die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle und deren grundsätzliche Zuständigkeit für alle Diskriminierungsmerkmale hat der Deutsche Frauenrat von Beginn an sehr interessiert begleitet und als gleichstellungspolitischen Erfolg begrüßt. Die Website der Antidiskriminierungsstelle ist hervorragend und außerordentlich hilfreich auch für die Arbeit des Deutschen Frauenrates. Der im Dezember 2010 vorgelegte Bericht der ADS zum Themenschwerpunkt „Mehrdimensionale Diskriminierung“ zeigt auch noch einmal deutlich den erheblichen Handlungsbedarf auf.

Der Deutsche Frauenrat wünscht sich für die ADS eine institutionelle Unabhängigkeit; das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Leitung sollte nicht die Bundesregierung sondern der Bundestag haben, und außerdem sollte die Arbeit der ADS im Sinne eines effektiven Abbaus von Diskriminierung flankiert werden durch die Verankerung eines Verbandsklagerechts der Antidiskriminierungsverbände im AGG.

Aber auf das bisher Geleistete hat die ADS allen Grund, richtig stolz zu sein, und der Deutsche Frauenrat wünscht für die weiteren Vorhaben und Herausforderungen viel Erfolg und alles Gute.

Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D., Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland:

Die Lesben und Schwulen haben jahrzehntelang für ein Antidiskriminierungsgesetz gekämpft. Ihre Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Benachteiligungen bei Bewerbungen und Beförderungen lassen sich trotz der Beweiserleichterungen durch das AGG in der Regel nicht beweisen. Für die massiven Benachteiligungen von Lebenspartnern im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht und im Einkommensteuerrecht gilt das AGG nicht.

Verena Göppert, Beigeordnete des Städtetags Nordrhein-Westfalen:

Der Deutsche Städtetag begrüßt alle Bemühungen, Diskriminierungen in jeder Form zu verhindern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat seit seinem Inkrafttreten am 18. August 2006 dazu beigetragen, die breite Öffentlichkeit für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und damit Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern.

Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurden in zahlreichen Kommunen Beschwerdestellen eingerichtet, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierungen zu schützen.

Barbara John, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin:

Der Weg war lang in Deutschland zu einem wirksamen Schutz gegen Ausgrenzung. Es gab reflexhafte Widerstände von Rechts und von Links. Und ohne die Europäische Union steckten wir wohl immer noch in der Sackgasse.

Alles Vergangenheit: Im europäischen Vergleich haben wir nun eins der besten Antidiskriminierungsgesetze, das in wichtigen Lebensbereichen Diskriminierung verhindern kann. Wir haben eine professionell und engagiert arbeitende Bundesbehörde. Aber wir brauchen noch viel mehr Bewusstsein in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft für das grundlegende Anliegen des Gesetzes: Wir sind verschieden, aber jeder ist erstklassig und wird auch so behandelt.

Almuth Kollmorgen, Rechtsanwältin

Sehr geehrte Frau Lüders,

5 Jahre AGG und 5 Jahre Antidiskriminierungsstelle sind eine kurze Zeit. Dennoch konnte eine Sensibilisierung der Zivilgesellschaft zum Thema Diskriminierung im Alltag und der Arbeitswelt erreicht werden. Dies durch die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle und des Beirats durch Aufklärung, durch Information, Beratung und Forschung. Dies aber auch durch eine Vielzahl von ehrenamtlich tätigen Beratungsstellen und mutigen Bürgern, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr gesetzt haben und die gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch nahmen.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit weiß ich aber, dass die Ausgestaltung der Sanktionen im Gesetz nicht ausreichend ist. Das betrifft zum einen die Höhe von Entschädigungen aber auch die Verteilung der Darlegungs-und Beweislast. Hier besteht Verbesserungsbedarf.

Es bleibt also noch viel zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes:

Kaum ein anderes Gesetz dürfte in jüngerer Zeit so zum gesellschaftlichen Diskurs beigetragen haben wie das AGG. So wurden bereits im Vorfeld leidenschaftliche Diskussionen über seine Regelungen und deren praktische Auswirkungen geführt. Das AGG hat aus Sicht der Kommunen zweifellos zur stärkeren Sensibilisierung in Bezug auf Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Alters beigetragen und die Rechtsposition der Betroffenen im Einzelfall gestärkt. Um diesen wichtigen Schutz weiter zu stärken, sollte auch künftig eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum AGG betrieben werden.

Ursula Lehr, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen:

Fünf Jahre AGG haben dazu beigetragen, dass vor allem in Unternehmen ein Bewusstsein für unzulässige Benachteiligungen älterer Menschen entstanden ist. Damit sind nicht alle Diskriminierungen beseitigt, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Ausdrücklich unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in diesem Zusammenhang die Initiative von Frau Lüders, anonymisierte Bewerbungsverfahren zu erproben. Nachbesserungsbedarf sehen wir vor allem im zivilrechtlichen Bereich. So mangelt es im Finanzdienstleistungsbereich an Transparenz, nach welchen Kriterien Darlehen vergeben werden oder Versicherungstarife festgesetzt werden. Die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Diskriminierung wegen des Lebensalters vorliegt, wird hierdurch unmöglich.

Susanna Nezmeskal, Vice President, Corporate Culture, Deutsche Post DHL:

Für Deutsche Post DHL als global agierender Konzern mit rund 470.000 Beschäftigten in allen Regionen der Welt gehört es zu den selbstverständlichen Grundsätzen, bei den Beschäftigen keinen Unterschied zu machen zwischen Nationalität oder ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder einer Behinderung. Insofern stellte die Verabschiedung des AGG uns nicht vor eine neue Herausforderung, etwa in Bezug auf die Personalprozesse. Vielmehr war und ist es für uns die Fortschreibung einer Selbstverständlichkeit. Wir leben und brauchen diese Vielfalt unter unseren Beschäftigten, um als globales Unternehmen erfolgreich zu sein.

Christian Rolfs, Leiter des Instituts für Versicherungsrecht an der Universität zu Köln:

Happy birthday, AGG!

Wenn es nach Deinen europäischen Großeltern gegangen wäre, hättest Du schon im Jahre 2003 kommen sollen. Aber Dein Geburtsvorgang zog sich endlos lange hin, erst im August 2006 erblicktest Du das Licht der Welt. Dabei bist Du mit nur 33 Paragrafen eigentlich ein schlankes Kind. Schnell hat man Dich berühmt gemacht. Professorinnen, Richterinnen und Rechtsanwältinnen (jeweils w/m) schrieben dicke Bücher über Dich, die sich wie eine überbordende Krankenakte lesen. Du könntest so schnell verletzt werden, auch durch jahrzehntelang als unbedenklich eingestufte Dinge wie Altersgrenzen (in Arbeitsverträgen), Spätehenklauseln (in der Betriebsrente), Limitierungsklauseln (in Sozialplänen), die Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung) oder die Stellensuche nach „Berufsanfängern“. Kein Wunder, dass wir so häufig die Oberärzte in Erfurt (Bundesarbeitsgericht) und sogar den Chefarzt in Luxemburg (Europäischer Gerichtshof) fragen mussten, ob Du nun ernsthaft verletzt wurdest oder ob nur jemand einen Phantomschmerz gefühlt hat. Manchmal bist Du aber auch wirklich eine Mimose: Männliche Piloten können sich auf Dich berufen, wenn sie im Flughafen eine Mütze tragen müssen, ihren Kolleginnen das aber freigestellt ist (Arbeitsgericht Köln); ebenso 24-jährige Kassiererinnen, die nicht so viel Urlaub bekommen, als wenn sie schon 30 wären (Landesarbeitsgericht Düsseldorf) oder angehende Paketzusteller mit französischer Muttersprache, wenn sie auf ihre Stellenbewerbung hin zu Hause angerufen werden und dabei kein klares Gespräch auf Deutsch führen können (Arbeitsgericht Hamburg). Es sieht nicht so aus, als ob das nur Kinderkrankheiten gewesen wären. In die Pubertät kommst Du ja erst noch. Aber aus unserer Gesellschaft bist Du schon jetzt nicht mehr wegzudenken.

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma:

Die positive Anmerkung zu diesem Anlass: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des AGG können wir einen Rückgang von Beschwerden über diskriminierendes Verhalten gegen Sinti und Roma am Arbeitsplatz und im Geschäftsverkehr feststellen. Aufgetretene Fälle konnten regelmäßig mit den Firmen und Arbeitsgebern auf dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen gütlich und ohne Prozesse beigelegt werden. Auch die Informationsarbeit der ADS hat sicher zu größerer Sensibilität beigetragen.

Der Wermutstropfen: Die derzeitigen EU-Richtlinien gegen Rassismus und Diskriminierung und das AGG gelten nur für privatrechtliche Rechtsgeschäfte und das Arbeitsrecht. Um wirksamen Schutz und gegebenenfalls einklagbare Unterlassungsansprüche gegen (hoheitliches) Handeln von Behörden und staatlichen Stellen zu garantieren, wäre eine Erweiterung der bestehenden Richtlinien erforderlich. Eine entsprechend erweiterte Richtlinie, die auch repräsentativen Minderheitenvertretungen eigene Klagebefugnisse gäbe, würde verbindlich zur Schaffung gesetzlicher Regelungen verpflichten, die Betroffene gegen diskriminierende oder rassistische staatliche Praktiken jeder Art schützen – einschließlich des Schutzes vor diskriminierenden Verlautbarungen und entsprechender Berichterstattung durch Regierungsstellen, Polizei und andere Behörden.

Ingrid Sehrbrock, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes:

Damit es für die Gegner nicht gar so schrecklich daher kommt, wurde das Antidiskriminierungsgesetz noch schnell in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umbenannt und dann war es da: Seit fünf Jahren haben wir nun das AGG und auf die befürchtete Klagewelle warten wir noch immer. Das AGG hat weniger die Gerichte als vielmehr die Gesellschaft beschäftigt. Es hat sensibilisiert für Diskriminierungen, die es ohne Zweifel noch immer gibt. Deswegen brauchen wir auch den nächsten Schritt: Es wäre wichtig, dass zukünftig auch Personalräte und die in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften ein Klagerecht aus dem AGG ableiten können. Für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt ist diese Erweiterung notwendig!

Haci-Halil Uslucan, Professor für Moderne Türkeistudien an der Universität Duisburg-Essen:

Das AGG wird fünf Jahre alt. Mit der Forderung nach Gleichbehandlung schützt es nicht nur Minderheiten vor ungerechtfertigten Verdächtigungen, sondern auch die Majorität vor selbstgefälligen Einstellungen. Auch wenn Gesetze Einstellungen nicht unmittelbar und direkt beeinflussen können, so können sie doch Bewusstseinswandel initiieren. Es wird überflüssig, wenn Diskriminierungen von Minderheiten nicht nur keine ideologische Basis mehr finden, aber gerade die Debatten des letzten Jahres um „wertvolle“ und „weniger wertvolle“ Zuwanderer machen eines deutlich: Wir brauchen hier nach wie vor einen gesetzlichen Schutz, wie ihn das AGG bietet.

Roland Wolf, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

AGG nach fünf Jahren -ein Aus-und Rückblick

Am 18. August 2011 feiert das AGG seinen fünften Geburtstag. ln einigen Bundesländern beginnt damit die Pflicht zum Schul- oder Vorschulbesuch – anders gewendet – der Ernst des Lebens. Fünf Jahre AGG bieten daher einen ersten Anlass zurück -und vielleicht etwas voraus zu blicken.

Der Rückblick ist ernüchternd. Die maßgeblichen europäischen Richtlinien hatten ihre Ursache in einer höchst fragwürdigen Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Union. Ohne belastbare Datengrundlage wurden in Deutschland vier Richtlinien verabschiedet. Mit einer gewissen Scheinheiligkeit konnte die deutsche Politik, die im Wesentlichen allein diesen Gesetzgebungsakt hätte verhindern können, auf die Umsetzungspflicht hinweisen.

Auch fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten wirft das Gesetz mehr Fragen auf, als es löst. Das gilt gerade und besonders im Arbeitsrecht, wo Präzedenzfälle immer wieder für Aufsehen sorgen. So mag es benachteiligend sein, wenn man älteren Mitarbeitern mehr Urlaub gewährt als Jüngeren, höchst fragwürdig aber ist es, darin eine Diskriminierung der Jungen zu sehen. Ebenso mag der abgelehnte Bewerber ein Interesse daran haben zu erfahren, wer den Arbeitsvertrag erhalten hat. Datenschutzrechtlich sind solche Auskunftsverlange aber ebenfalls hoch bedenklich.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat von Beginn der Diskussion an auf eine konstruktive, der Systematik des deutschen Arbeitsrechts angemessene Umsetzung der Richtlinien gedrängt. Sie hat in ebenso konstruktiver Weise die Umsetzung des Gesetzes zum Beispiel durch einen eigenen Leitfaden begleitet. Diese konstruktive Begleitung werden wir hinsichtlich des Gesetzes, aber auch in der Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fortsetzen.

Zum Blick nach vorne gehört, dass neue Richtlinienvorhaben überflüssig bleiben. Die Bundesregierung ist gut beraten, solchen Forderungen der Kommission weiter entgegenzutreten. Ebenso ist zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) künftig etwas zurückhaltender sein Ermessen an die Stelle des Umsetzungsermessens der nationalen Gesetzgeber setzen wird. Justizielle Selbstzurückhaltung ist kein Wert an sich, gerade für den EuGH, der angesiedelt ist zwischen Verfassungsgericht auf der einen und Revisionsgericht auf der anderen Seite, ist weniger Rechtsprechung aber vielfach mehr als ausufernde (vermeintliche) Einzelfallgerechtigkeit.