Nordrhein-Westfalen

Islamischer Religionsunterricht auf der Kippe – Land droht mit Abbruch

Die Einführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts in Nordrhein-Westfalen steht vor dem Aus. DITIB-Sprecher Rafet Öztürk erklärt, dass auf Seiten der islamischen Religionsgemeinschaften ernste Bedenken bestehen.

Im Februar 2011 wurde zwischen dem nordrhein-westfälischen Schulministerium und dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) ein Einvernehmen über eine gemeinsame Erklärung zur Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts erzielt.

Darin wurde vereinbart, einen Beirat einzuberufen, der die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land formuliert und bei der Einrichtung und Durchführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts mitwirkt.

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Gesetzesänderung
Laut Erklärung handelt es sich bei der Beiratslösung um eine befristete Übergangslösung, bis auf Seiten der Muslime die Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft erfüllt sind. Da die geltende Rechtslage dem Land aber nur eine Zusammenarbeit mit einer offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft erlaubt, ist eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich, die das Beiratsmodell rechtlich absichert.

Daraus ergibt sich eine Konstellation, die sowohl das Schulministerium als auch den KRM zu einem Konsens zwingt. Zwar braucht die Landesregierung für die Gesetzesänderung nicht die Zustimmung des KRM, ohne dessen Einverständnis liefe das neue Gesetz aber ins Leere. Ohne die Mitwirkung des KRM würde dem Land der Ansprechpartner in Form des Beirats fehlen.

Land droht mit Abbruch
Bisher schien es so, als seien sich die Parteien einig. Wie sich nun herausstellt, brodelt es hinter den Kulissen gewaltig. In einem Interview mit der türkischen Tageszeitung ZAMAN vom 10. August 2011 spricht DITIB-Sprecher Rafet Öztürk über die Situation. Laut Öztürk übt das Land Druck auf die islamischen Verbände aus, die Gesetzesänderung mitzutragen. Sollten sich die islamischen Verbände weigern, werde das Land die Verhandlungen abbrechen und verkünden, dass der KRM für das Vorhaben „islamischer Religionsunterricht“ nicht bereit sei und den Verhandlungstisch verlassen habe.

Laut Öztürk verstehen sich die unter dem KRM versammelten islamischen Verbände bereits als islamische Religionsgemeinschaften, was fehle, sei die offizielle Anerkennung. Mit der Gesetzesänderung wolle das Land aber gerade die Anerkennung umgehen. Ein weiteres Problem sei, dass der auf Zeit angelegte Beirat im Gesetz nicht befristet werde. Theoretisch könne das Land die Anerkennung als islamische Religionsgemeinschaft dann auf die lange Bank schieben.

Ernste Bedenken
Auf die Frage, weshalb der KRM dann im Februar 2011 die gemeinsame Erklärung, in der sowohl der Beirat als auch die Gesetzesänderung genannt sind, unterzeichnet habe, erklärt Öztürk: Das Protokoll bringe nur den „guten Willen“ zum Ausdruck, sei aber nicht bindend. Der im Anschluss vorgelegte Gesetzesentwurf sei jedenfalls mehr als enttäuschend gewesen.

Öztürk: „Unserer Einschätzung nach brauchen wir keine Gesetzesänderung. Das geltende Schulgesetz ist völlig ausreichend. Um nicht missverstanden zu werden und die Verhandlungen nicht zu erschweren, möchte ich nicht laut nachdenken. Aber ich muss sagen, dass wir ernste Bedenken haben“. Was beim katholischen, evangelischen oder dem alevitischen Religionsunterricht funktioniere, müsse doch auch beim Islamischen funktionieren.

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grünen) zeigt sich indes zuversichtlich. Kommt es zwischen dem Land und dem KRM aber zu keiner einvernehmlichen Lösung, wird es für 320 000 muslimische Schüler in NRW wohl auch künftig keinen bekenntnisorientierten Islamunterricht geben. (eb)