Europäische Kommission

Sprachtest als Voraussetzung für Visum zur Familienzusammenführung ist rechtswidrig

In einer Stellungnahme stellt die EU-Kommission fest: Sprachtests dürfen Zusammenführung von Familien nicht verhindern. Entsprechende Regelungen sind rechtswidrig. Die Bundesregierung zeigt sich unbeeindruckt. Die Linke fordern Rücknahme der Regelung.

Mittwoch, 03.08.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.08.2011, 2:11 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Tage der Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug scheinen gezählt. In einer Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Mai dieses Jahres, die dem MiGAZIN vorliegt, wird klargestellt, dass eine nicht bestandene „Eingliederungsprüfung“ nicht zur Verweigerung der „Einreise und Aufenthalt“ führen darf. Gemeint sind Sprachtests im Ausland, die Ehegatten vor dem Ehegattennachzug bestehen müssen.

Hintergrund der Stellungnahme ist ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte eine afghanische Mutter gegen die Verweigerung der Niederlande geklagt, ein Visum auszustellen. Begründet wurde die Ablehnung mit fehlenden Sprachkenntnissen. Das niederländische Gericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und fragte, ob die Verweigerung der Niederlande, gegen die „Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung“ vom September 2003 verstößt. Der EuGH wiederum bat die Europäische Kommission um eine Stellungnahme.

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Sprachtests rechtswidrig
Das Fazit der Brüsseler Juristen ist eindeutig: Kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union dürfe einem rechtmäßig dort lebenden Ausländer nur deshalb die Einreise seiner Kinder oder der Ehepartnerin verweigern, weil sie nicht schon im Ausland entsprechende Eingliederungsprüfungen bestanden haben. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, heißt es im Schreiben der Kommmissionsjuristen. Auch „die theoretische Möglichkeit, das Familienleben eventuell in einem Drittland zu organisieren oder die Rechte des Kindes dort umzusetzen, tut in diesem Falle nichts zur Sache“, heißt es in der Stellungnahme. Dies würde nämlich „zu einer Untergrabung dieser Rechte innerhalb der Union führen“.

In Deutschland gilt die Regelung seit 2007. Danach müssen Ehegatten einen Sprachtests im Herkunftsland ablegen, ehe sie in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Diese Regelung gilt nur für zuziehende Ehegatten aus dem Nicht-EU-Ausland; EU-Bürger, US-Bürger, Australier, Schweizer, Japaner oder Koreaner sind davon ausgenommen. Siehe auch: Inländerdiskriminierung

Damit weht auch der deutschen Regelung harter Wind entgegen. Die Entscheidungen des EuGH sind bindend für alle Mitgliedsstaaten – wenn es zu einer Entscheidung kommt. Laut Informationen des Tagesspiegels ist der Fall der Afghanin bereits zu ihren Gunsten entschieden – vom nationalen Gericht. Ihr wurde unter Verweis auf die Stellungnahme der Kommission Recht zugesprochen. Damit fehlt der Präzedenzfall auf EU-Ebene. Nach Bekanntwerden der Stellungnahme der EU-Kommission dürfte es allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis auch deutsche Gerichte dem EuGH ein Verfahren vorlegen.

Bundesregierung uneinsichtig
Bis dahin wird die Bundesregierung unter Berufung auf eine umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter beteuern, die nationale Regelung sei mit EU-Recht vereinbar. So wie in ihrer Stellungnahme vom 1. August 2011, die dem MiGAZIN ebenfalls vorliegt.

Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könne sich die Bundesregierung nun aber nicht mehr berufen, kontert die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dağdelen. Die Stellungnahme der Kommission widerspreche „eindeutig den Behauptungen der Bundesregierung“. Denn das Bundesverwaltungsgericht „hatte seine Auffassung, die Verschärfung des Ehegattennachzugs sei europarechtskonform, unzulässigerweise mit einer vermeintlich gleichlautenden Einschätzung der EU-Kommission begründet – was nunmehr als offenkundig unhaltbar bezeichnet werden muss. “

Zunehmende Erklärungsnot
In der Fachliteratur und von Sachverständigen werden entsprechende Zweifel seit Langem vorgebracht. Die Erklärung der Kommission, Integrationsanforderungen und Sprachtests dürfen dem Ziel einer erfolgreichen Familienzusammenführung nicht entgegenstehen, weder als Ausschlusskriterium oder Einreisebedingung fungieren, noch zur Ablehnung des Familiennachzugs führen, untermauert diese Rechtsauffassung erneut.

Damit „kommt die Bundesregierung in arge Erklärungsnot“, so Dağdelen weiter. Sie fordert die Bundesregierung auf, nicht darauf zu warten, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für europarechts- und menschenrechtswidrig erklärt. Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug müssten schnellstmöglich zurückgenommen werden.

„Für türkische Staatsangehörige sind sie wegen des Verstoßes gegen die so genannten Standstill-Klauseln im EWG-Türkei-Assoziationsrecht ohnehin nicht anwendbar, wie jüngst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt hat“, so die Linkspolitikerin abschließend. (es)
Leitartikel Politik

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  1. Dirk sagt:

    „Sprachtests dürfen Zusammenführung von Familien nicht verhindern. Entsprechende Regelungen sind rechtswidrig.“

    Ich freue mich, eine Lichtblick der EU

  2. Udo sagt:

    Es wird dauern bis deutsche Verfahren beim EUGH landen, dieser ein Urteil spricht und die Regierung dann handeln muss. Vielleicht ist sie dann schon nicht mehr im Amt. Man sollte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Regelung aus der Zeit der großen Koalition stammt.
    Die SPD hat ausdrücklich zugestimmt! Daran sollte man sich immer erinnern, wenn Herr Edathy und andere SPD Politiker eine Änderung fordern und eines Tages vielleicht auch mal vollmundig beschließen.

  3. Dirk sagt:

    Partei hin oder her, die Politiker sollen Entscheidungen für das Wohl der Menschen treffen und auch mal über Ihr Parteibuch hinwegsehen.

    Mal sehen wie lange es dauert bis deutsche Regelungen angepasst werden.
    Das Thema ist nicht in der Top-Prioritätenliste der Bundesregierung, somit kann es noch etwas dauern.

    Danke an MiGAZIN

  4. Alex sagt:

    Also die Leute tun mir echt leide die ewig warten mussten auf ihre familien.
    so ein dummes gesetz
    schön wenn es abgeschafften wird

  5. Lutheros sagt:

    und schon lösen sich die Probleme mit der Integration.

    Schafft diese Hürde Sprachkenntnisse ab, damit können Familienmitgieder endlich die Bildungsangebote in Deutschland nutzen, sie können endlich eine Arbeit finden, locker eine Wohnung erhalten, auch das Einkaufen oder der Aufenthalt im Krankenhaus gelingt hervorragend. Der Plausch mit dem Nachbarn ist dann endlich möglich, in der Straßenbahn kommt man schnell in Kontakt.
    Ja, ohne Sprache wird es all den Menschen viel besser gehen. Sie werden sich von Anfang an wohl und willkommen fühlen.

    Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? Worin liegt jetzt genau der Gewinn?
    Dass endlich auch die naiven Menschen, die selbst den Wert von Sprachkenntnissen für eine Auswanderung nicht erkennen, hier PLatz finden?

  6. Dirk sagt:

    @Lutheros, ja Du hast etwas falsch verstanden.

    Es geht ja nicht um die Sinnhaftigkeit von Sprachunterricht und anderen Integrationsmassnahmen, sondern um den Nachweis von Sprachkenntnissen als VORBEDINGUNG für die Einreise eines Ehepartners aus einem Land ungleich USA, Japan, Canada und einige weiter.

  7. Pingback: Bilkay Öney – Gemeine Integrationsministerin: „Je mehr Türken wir im Lande haben, desto mehr Unruhe haben wir.“ | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  8. Georg Pfister sagt:

    @ Lutheros
    Sie haben sehr wohl falsch verstanden.
    Sie sprechen bestimmt 3 hier erlernte Sprachen die sie akzentfrei sprechen, so wie etwa Öttinger, unser Europaminister, englisch spricht.
    Sie haben keine Ahnung wie man eine Sprache erlernt. Soviel kann man aus Ihrem unsinnigen Geschreibsel schonmal erkennen.
    Schreiben Sie lieber über Dinge von denen Sie etwas verstehen, so es die überhaupt gibt.
    Eine Sprache und die dazugehörige Kultur lern man wo am besten?????na
    Richtig im Ursprungsland.
    Das können sie jetzt auswendig lernen, damit Sie mal was sinnvolles von sich geben können.

  9. Pingback: EU-Kommission: Auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben! | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  10. doreen sagt:

    Es ist ein dummes gesetzt, das einen einwanderer nur auf zeit von seinen plaenen abhaelt, wie man ja sehen kann. Ich bin immer ohne die sprache zu kennen in andere land gezogen, hab mich dort um die papiere gekuemmert, was uebrigends viel schwerer ist als in Deutschland, und die Sprache super schnell gelernt. Man lernt eine Sprache immer am besten im Land, nie auserhalb. Ich glaube viele einwanderer wuerden besser Deutsch sprechen, wenn von vornherein der Druck besteht, die Sprache im Land zu lernen, nicht in schlechten Sprachschulen die ausserhalb von Deutschland viel zu viel Geld verlangen und das Deutsch der meisten Lehrer zu wuenschen uebrig laesst. Mein Mann ist ist english sprachig (drittland), ein Manager, studiert und muesste zum deutschen Sprachtest,, es hoert sich so albern an.