Im Verlauf des Jahres 2010 wurden in Baden-Württemberg rund 12.800 Ausländer eingebürgert. Damit haben sich die Einbürgerungszahlen nach Angaben des Statistischen Landesamtes zum zweiten Mal in Folge gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erhöht. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind dagegen die Einbürgerungszahlen um über die Hälfte zurückgegangen.
Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg Ausländer aus insgesamt 142 Nationen eingebürgert. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben Türken (ca. 3.200) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; jede vierte Einbürgerung betraf damit Personen mit einer bisher türkischen Staatsangehörigkeit. An zweiter Stelle folgen Einbürgerungen von Staatsangehörigen der Republik Kosovo (ca. 1.500) sowie von Serben und Rumänen (jeweils ca. 600). Unter den 15 Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen waren neben 11 europäischen auch 3 asiatische Staaten (Irak, Iran und Kasachstan) sowie ein südamerikanischer Staat (Brasilien) vertreten.
Dass Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – am häufigsten eingebürgert wurden, überrascht wenig, bilden diese doch die größte ausländische Bevölkerungsgruppe in Baden-Württemberg. Wird deshalb die Zahl der eingebürgerten Personen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe bezogen, so ergibt sich ein anderes Bild: Die Einbürgerungsquote der türkischen Bevölkerung lag im vergangenen Jahr nur bei gut 1 Prozent, bei Personen der Republik Kosovo dagegen bei knapp 7 Prozent. Deutlich geringer ist die Quote vor allem bei Mitbürgern aus den EU-Mitgliedsstaaten Italien und Griechenland.
Ungleiche Einbürgerungsbedingungen
Die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten sind vielfältig. Entscheidend für die niedrige Quote bei Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Daneben spielt sicherlich auch die Frage eine Rolle, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss. Dies war nach Angaben des Statistischen Landesamts im Jahr 2010 bei 55 Prozent der Einbürgerungen der Fall. Allerdings gab es je nach Herkunftsland erhebliche Unterschiede: So mussten beispielsweise bei den Eingebürgerten aus der Türkei 90 Prozent ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben, während Eingebürgerte aus dem Iran zu 100 Prozent ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten konnten.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurden durch Reformen in den Jahren 2000 und 2005 neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern ein Elternteil mindestens seit acht Jahren seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. In diesem Fall können die Kinder bis zur Volljährigkeit neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Spätestens bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen die Jugendlichen sich aber für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (so genanntes Optionsmodell).
Mit der Reform wird den Ausländern auch ein rechtlicher Einbürgerungsanspruch eingeräumt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen sich Ausländer mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. (bk)