Sprachkenntnisse

Russlanddeutsche werden doppelt bestraft

Nach dem II. Weltkrieg war es für die Deutschen in Russland „verboten“, in der Sowjetunion öffentlich deutsch zu sprechen. Diesen Menschen jetzt vorzuwerfen, sie würden ihre Muttersprache nur ungenügend beherrschen und könnten daher nicht nach Deutschland kommen, bestraft sie als Opfer ein weiteres Mal.

In der Zeit, wo sehr viel über Zuwanderung diskutiert wird und die Gesellschaft immer älter wird, stellt sich auch die Frage, ob die Zuwanderung von Spätaussiedlern aus Russland nach Deutschland erwünscht ist. Die Realität zeigt, dass die Aussiedlerzahlen von knapp 60.000 im Jahr vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 auf nur mehr als 2.000 im Jahr 2010 zurückgegangen sind.

Das FORUM Dialog russlanddeutscher Frauen in NRW ist der Auffassung, dass der drastische Rückgang der Spätaussiedlerzahlen seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes nur zum Teil auf die Ausweitung der Bleibehilfen für die deutsche Minderheit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zurückzuführen ist, seinen Hauptgrund aber in der Überbetonung deutscher Sprachkenntnisse im Spätaussiedleraufnahmeverfahren hat.

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Es stellt sich die Frage, ob das Zuwanderungsgesetzt doch nicht überarbeitet werden sollte? Dabei könnte sich die Überarbeitung an folgende Punkte orientieren:

Traurig ist es, dass nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die Familientrennungen zugenommen haben. Die weitere Einreise von Deutschen aus Russland wurde bewusst verhindert.

Zur Verhinderung von Familientrennungen setze ich mich als Vorsitzende des FORUMS Dialog russlanddeutscher Frauen in NRW für eine raschere und weniger bürokratische Abwicklung dieser Fälle ein. Die gegenwärtige Situation soll durch die nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid bei Härtefällen als greifbarste Möglichkeit erfolgen.