Gesetzesentwurf

Ausländische Abschlüsse müssen sich an deutschen Standards messen lassen

Bildungsministerin Annette Schavan stellt auf dem heutigen Integrationsgipfel einen Gesetzesentwurf vor, der die Kriterien für die Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen regeln soll. Maßstab für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen seien deutsche Standards.

Das Bundesbildungsministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Kriterien für die Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen regeln soll. Auf dem heutigen Integrationsgipfel wird es von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vorgestellt. „Wir erwarten zu Recht von Zuwanderern, dass sie unsere Werte akzeptieren. Aber umgekehrt können Zuwanderer erwarten, dass wir ihre Qualifikationen anerkennen. Integration ist eine Frage des gegenseitigen Respekts“, sagte Schavan gestern.

Geplant sei ein transparentes und zügiges Verfahren. „Wir können es uns im Kontext des Fachkräftemangels nicht leisten, vorhandenes Potenzial nicht optimal zu nutzen. Deshalb sollen alle, die im Ausland gute Berufsqualifikationen erworbenen haben, diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt einsetzen können“, betonte Schavan.

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Die bis dato bestehenden Unterschiede zwischen verschiedenen Berufs- und Personengruppen würden so weit wie möglich aufgelöst und ein nachvollziehbares Verfahren sowohl für den Migranten als auch für die Arbeitgeber und Betriebe geschaffen. „Dieses Gesetz setzt ein Zeichen, dass qualifizierte Fachkräfte in unserem Land willkommen sind.“ Der Entwurf sieht vor, dass die Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ergehen muss.

Anerkennung von bis zu 300.000 Abschlüssen
Die bereits bestehenden Strukturen im Bereich Anerkennung sollen für das neue Gesetz genutzt werden. Dies bedeutet, dass die für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammern und Behörden das vorgesehene Verfahren umsetzen werden. Dadurch wird zusätzliche Bürokratie durch den Aufbau neuer Stellen vermieden.

Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten bis zu 300.000 Menschen von einer Neuregelung profitieren. Im Fokus stehen vor allen die Medizin- und Erziehungsberufe, der Pflegebereich und die so genannten MINT-Berufe, bei denen bereits jetzt ein Mangel an Fachkräften besteht.

Deutsche Standards
Die ausländischen Qualifikationen müssten sich aber an den deutschen Standards messen lassen. Das heiße nicht, dass sie absolut inhaltsgleich sein müssten, sie müssten aber im Ergebnis vergleichbar sein. „Maßstab ist und bleibt das Qualitätsniveau der deutschen Abschlüsse. Dabei können nur Inhalt und Qualität der mitgebrachten Qualifikationen ausschlaggebend sein, nicht aber die Staatsangehörigkeit“, erklärte die Ministerin. Wo sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweise, würden die Antragsteller über die verschiedenen Nachqualifizierungsmaßnahmen informiert und beraten werden.

„Es ist allemal einfacher, den versteckten Schatz im eigenen Land zu heben als neue Fachkräfte im Ausland zu suchen. Unser Ziel ist eine Willkommenskultur, die Anerkennung möglich macht“, sagte Schavan. Der Entwurf werde zurzeit von mehreren Ressorts ergänzt, da dort Zuständigkeiten für bestimmte Berufsgruppen lägen. Parallel seien auch die Länder gefordert, die für berufsrechtliche Regelungen zum Beispiel für Lehrer und Erzieher verantwortlich seien.