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SPD, Grüne und Die Linke machen sich dafür stark, das kommunale Wahlrecht auch solchen Ausländern mit ständigen Wohnsitz in Deutschland einzuräumen, die nicht aus EU-Staaten kommen. Über entsprechende Anträge (17/1146) bzw. Gesetzesvorlagen (17/1150, 17/1047) wurde vergangene Woche (25.03.2010) im Bundestag debattiert.
Im Kern führen die Befürworter des kommunalen Wahlrechts aus, dass Menschen, die bereits viele Jahre in Deutschland leben, von der politischen Teilhabe ausgeschlossen sind, während EU-Bürger, die gerade einmal drei Monate in Deutschland leben, wählen dürfen. Dies entspreche nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Außerdem gebe es bereits EU-Länder, in denen auch Nicht-EU-Ausländer wählen dürften. So abwegig sei diese Idee nicht.
FDP möchte es den Ländern überlassen
Die CDU/CSU und FDP Fraktionen hingegen plädieren für mehr Einbürgerungen. Das kommunale Wahlrecht sei nur eine halbe Lösung. Außerdem sei die Wahlbeteiligung in Ländern, in denen Nicht-EU-Ausländer wählen dürften, niedriger als die der Einheimischen. Das zeige, dass das Wahlrecht nicht gleich auch mehr Teilhabe bringe. Schließlich dürfe man EU-Bürger und Ausländer nicht gleichsetzen.
Lediglich die FDP könne sich eine Änderung des Grundgesetzes dahin gehend vorstellen, dass es den Ländern überlassen wird, Nicht-EU-Ausländen, die bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, dass kommunale Wahlrecht einzuräumen.