Kommunalwahlrecht

Parteien weiter uneins – FDP schlägt Kompromiss vor

Mit Anträgen und Gesetzesentwürfen forderten SPD, Grüne und Die Linke das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Die CDU/CSU und die FDP lehnen eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ab. Nur die FDP kann sich vorstellen, diese Angelegenheit den Ländern zu überlassen.

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SPD, Grüne und Die Linke machen sich dafür stark, das kommunale Wahlrecht auch solchen Ausländern mit ständigen Wohnsitz in Deutschland einzuräumen, die nicht aus EU-Staaten kommen. Über entsprechende Anträge (17/1146) bzw. Gesetzesvorlagen (17/1150, 17/1047) wurde vergangene Woche (25.03.2010) im Bundestag debattiert.

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Im Kern führen die Befürworter des kommunalen Wahlrechts aus, dass Menschen, die bereits viele Jahre in Deutschland leben, von der politischen Teilhabe ausgeschlossen sind, während EU-Bürger, die gerade einmal drei Monate in Deutschland leben, wählen dürfen. Dies entspreche nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Außerdem gebe es bereits EU-Länder, in denen auch Nicht-EU-Ausländer wählen dürften. So abwegig sei diese Idee nicht.

FDP möchte es den Ländern überlassen
Die CDU/CSU und FDP Fraktionen hingegen plädieren für mehr Einbürgerungen. Das kommunale Wahlrecht sei nur eine halbe Lösung. Außerdem sei die Wahlbeteiligung in Ländern, in denen Nicht-EU-Ausländer wählen dürften, niedriger als die der Einheimischen. Das zeige, dass das Wahlrecht nicht gleich auch mehr Teilhabe bringe. Schließlich dürfe man EU-Bürger und Ausländer nicht gleichsetzen.

Lediglich die FDP könne sich eine Änderung des Grundgesetzes dahin gehend vorstellen, dass es den Ländern überlassen wird, Nicht-EU-Ausländen, die bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, dass kommunale Wahlrecht einzuräumen.