Gesetzesvorlage

SPD fordert generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit

Die SPD setzt sich für die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit ein. Dies sei nicht nur integrationspolitisch von Vorteil sondern jetzt schon die Regel. Über die Hälfte aller Einbürgerungen würden heute schon unter Hinnahme der Doppelstaatigkeit erfolgen, heißt es in der gestern veröffentlichen Gesetzesvorlage.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde 1999 reformiert. Damals wurde das sogenannte Optionsmodell nach § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingeführt: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich eines seiner Elternteile als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf, so erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern. Das Kind muss sich jedoch mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Gravierende integrationspolitische Problem
Dieses Modell war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Befürwortern und Gegnern der doppelten Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder ausländischer Eltern. „Die Regelung wirft gravierende integrationspolitische und verwaltungspraktische Probleme auf“, so die SPD. Daher müsse das Optionsmodell zugunsten eines konsequenten Bekenntnisses zur doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft in Deutschland geborener Kinder abgeschafft werden. Das Optionsverfahren führe lediglich zu erheblichem bürokratischem Aufwand. Seine Abschaffung hingegen würde Bürokratie vermindern und damit Kosten mindern.

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Generelle Mehrstaatigkeit
Neben der Abschaffung der Optionsregelung zugunsten Jugendlicher fordert die SPD auch die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das leitende Prinzip im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, dass Doppel- oder Mehrstaatigkeit vermieden werden soll, sei bereits veraltet. Aufgrund zahlreicher Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht, werde in der Praxis mehr als der Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit hingenommen. Die Tendenz sei seit Jahren steigend. Während 1997 die Quote der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei 21,0 % lagen, liege diese Quote seit 2006 konstant bei über 50 %.

„Das gesetzliche Ziel, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, wird schon jetzt nicht mehr erreicht. Aus völkerrechtlicher Sicht ist das unproblematisch. Integrationspolitisch hingegen ist die Hinnahme von Doppel- oder Mehrstaatigkeit sinnvoll“, so die SPD. So sei es nur konsequent, das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Absenkung der Voraufenthaltszeiten
Außerdem möchte die SPD Absenkungen der Voraufenthaltszeiten sowie Verbesserungen für Perso-nen erreichen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben, für Lebenspartner Eingebürgerter und für die Anrechnung von Duldungszeiten. „Eine moderate Absenkung der Voraufenthaltszeiten ist ein integrationspolitisches Signal, um auf Einbürgerungswillige zuzugehen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Zuvor hatten die Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Streichung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht vorgelegt. Begründet wurde die Gesetzesinitiative damit, dass die Regelung integrationspolitisch kontraproduktiv sei und ausländische Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten benachteilige (wir berichteten).