Berlin

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Thilo Sarrazin ein

Vergangenen Freitag stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin ein. Seine herablassenden Äußerungen über Türken und Araber bleiben damit ohne rechtliche Konsequenzen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Thilo Sarrazin nach seinem umstrittenen Interview mit dem Kulturmagazin „Lettre International“. Der ehemalige Berliner Finanzsenator hatte sich herablassend über Türken und Araber geäußert und ihnen vorgeworfen, sie seien „weder integrationswillig noch integrationsfähig“. Sie hätten „keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel“ und produzierten „ständig neue kleine Kopftuchmädchen“.

Daraufhin gingen mehreren Strafanzeigen wegen Volksverhetzung, Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Vorwürfe „haben sich nach der staatsanwaltschaftlichen Auswertung des Interviews nicht bestätigt“, gab nun am Freitag ein Sprecher der Ermittler bekannt.

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In dem Interview werde weder zum Hass oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen noch werde die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass Angehörige der genannten Bevölkerungsgruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden, erklärte der Sprecher weiter. Die Staatsanwaltschaft wies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die besage, „dass die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit jedem das Recht gibt, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern“.

Thilo Sarrazin habe lediglich die von ihm in dem Interview erwähnten sozioökonomischen Probleme Berlins anhand einzelner Bevölkerungsgruppen, in erster Linie den in Berlin lebenden Türken und Arabern sowie der Berliner Unterschicht, „in plakativer und teilweise polemischer Form hervorgehoben“.