Integrationsvertrag

Rechte und Pflichten auf Grundlage einer gemeinsamen Wertebasis

Zuwanderer sollen künftig einen Integrationsvertrag abschließen, kündigte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung an. Darin sollen Rechte und Pflichten festgelegt werden.

„Mein Ziel für diese Wahlperiode ist: Integration muss verbindlicher gestaltet werden. Wir werden mit Neuzuwanderern Integrationsverträge abschließen. Darin wird festgelegt, was sie an Unterstützung und Hilfe erwarten können. Darin wird aber auch dargelegt, was wir von den Zuwanderern erwarten“, kündigte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (CDU), in einem Interview der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Kölnischen Rundschau“ an.

Konkret bedeute dies für jeden, der „auf Dauer hier leben und arbeiten will“, „Ja sagen“ müsse „zu unserem Land“. Dazu gehöre das Beherrschen der deutschen Sprache, aber auch die Bereitschaft zur Teilhabe an der Gesellschaft. Außerdem, so Böhmer, setze das „Ja“ eine gemeinsame Wertebasis voraus, zu denen sich Ausländer bekennen müssten. Diese seien unter anderem die Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung der Frau.

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