Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP steht. Die Integrationspolitik der schwarz-gelben Regierungskoalition enthält keine Überraschungen und orientiert ich in erster Linie an den Vorstellungen der Union. Im folgenden sollen die Leitlinien für die kommenden vier Jahre im Wortlaut dokumentiert werden.
24.10.09, Bundespressekonferenz zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen, Vorstellung des Koalitionsvertrages, (v.l.n.r) Seehofer, Westerwelle, Merkel © www.bilder.cdu.de (bearb. MiGAZIN)
Präambel
Bildung und Ausbildung sind zugleich Pfeiler einer erfolgreichen Integration. Das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten werden wir weiter verbessern und als Zukunftsaufgabe für beide Seiten begreifen.
Integration fördern, Chancen nutzen
Die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist für Deutschland eine Schlüsselaufgabe. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Wir wollen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Zuwandererfamilien alle Chancen eines weltoffenen Landes eröffnen und ihre gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Wir erwarten in gleicher Weise die Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft und die Integrationsbereitschaft der Zuwanderer.
Wir werden den Nationalen Integrationsplan (NIP) von einem integrationspolitischen Gesamtkonzept zu einem Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielen weiterentwickeln. Dazu setzen wir den vertrauensvollen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft, insbesondere den Migranten, in institutionalisierter Form – auch unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages – fort. Wir streben die Gründung eines Bundesbeirates für Integration an. Stand und Verlauf der Integration können nur auf der Basis objektiver Daten ermittelt werden. Die erforderlichen Datengrundlagen werden wir schaffen.
Der Bund einerseits und die Länder mit den Kommunen andererseits sind in der Integrationspolitik Partner. Diese Zusammenarbeit wollen wir unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeiten zu verbindlichen Nationalen Integrationspartnerschaften weiterentwickeln. Integration vollzieht sich in erster Linie in den Kommunen. Es gilt, die hervorragenden, aber oft zeitlich befristeten Projekte zur Integration zu Regelangeboten weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist die bestmögliche Vernetzung der verschiedenen Integrationsfördermaßnahmen vor Ort. Staatliche und kommunale Stellen sowie öffentlich geförderte Träger sollen passgenau aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Einbeziehen wollen wir dabei insbesondere die Integrationskursträger und die Arbeitsagenturen. In Modellregionen wollen wir die Integrationspartnerschaften erproben.
Die integrationspolitischen Defizite der letzten Jahrzehnte wollen wir konsequent beheben. In unserem Land leben viele Menschen, die auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland gesellschaftlich nicht integriert sind und unsere Sprache nicht beherrschen. Wir werden deshalb die Instrumente der nachholenden Integration fördern. Wir wollen die Integrationsberatung optimieren.
Um die Verbindlichkeit der individuellen Integrationsförderung zu erhöhen, werden wir das Instrument eines Integrationsvertrages schaffen, mit dem wir sowohl Neuzuwanderer als auch länger im Land lebende Migranten erreichen wollen. Vor allem Menschen, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland nachziehen und dazu erste Deutschkenntnisse schon im Herkunftsland erworben haben, möchten wir möglichst schnell mit der Vielfalt der Integrationsmaßnahmen vertraut machen.
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Mit Integrationsverträgen werden die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft. Information und Beratung über staatliche und bürgerschaftliche Angebote stehen dabei im Vordergrund. Modelle der individuellen Begleitung, wie etwa die Integrationslotsen, beziehen wir dabei ein. Die Schnittstellen der Beratungsdienste zu den Bildungsträgern werden überprüfbar verbessert.
Den Dienstleistungscharakter der bisherigen Ausländerbehörden wollen wir stärken.
Die Koalitionäre sprechen sich für einen breit angelegten parlamentarischen und gesellschaftlichen Diskurs der Integrationsthematik aus.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für Bildung und Ausbildung, für Integration in den Beruf, für Partizipation und sozialen Aufstieg. Wirksamstes Instrument der Sprachförderung des Bundes sind die Integrationskurse. Durch stärkeres Fördern und Fordern wollen wir die Erfolgschancen der Teilnehmer weiter erhöhen.
Dazu werden wird wir die Integrationskurse flexibilisieren und quantitativ und qualitativ aufwerten. Die Zahl der Orientierungskursstunden wird von 45 auf 60 angehoben – damit geben wir den Teilnehmern die Chance, mehr über die Funktionsweise unseres demokratischen Rechtsstaates zu erfahren.
Schnelle Lernerfolge werden wir mit Anreizen fördern. Wir wollen das Integrationskursmanagement verbessern, um insbesondere Menschen, die vor dem Ehegattennachzug erste Deutschkenntnisse im Herkunftsland erworben haben, einen möglichst schnellen Übergang in den Integrationskurs zu ermöglichen
Die Kurse werden auf das primäre Ziel ausgerichtet, die Teilnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu kann das Niveau der Sprachkurse auch über das Niveau B 1 hinausgehen. Darüber hinaus streben wir eine stärkere Vernetzung mit den für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stellen an.
Die Integrationskraft von Kindergärten und Schulen werden wir verstärken. Wer früh gefördert wird, hat bessere Chancen. Wir stehen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Bildungseinrichtungen und der Ganztagsschule. Wir unterstützen verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Schule. Alle Kinder, die eingeschult werden, sollen Deutsch sprechen können. Wir unterstützen darüber hinaus unterrichtsbegleitende Sprachprogramme.
Eltern in Erziehungsverantwortung müssen unsere Sprache beherrschen, damit ihre Kinder die besten Voraussetzungen für schulischen Erfolg haben. Wir wollen verstärkt Integrationskurse für Eltern an Kindergärten und Schulen einrichten und u. a. mit der Kampagne „Deutsch lernen – Deutschland kennen lernen“ intensiv für das Angebot der Elternintegrationskurse werben. Droht wegen mangelnder Deutschkenntnisse der Eltern eine Beeinträchtigung des Kindeswohls, soll zukünftig schon aus diesem Grund eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs möglich sein.
Zu viele junge Migranten scheitern in Schule und Berufsausbildung. Die Länder haben sich im Nationalen Integrationsplan und der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative verpflichtet die Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund bis zum Schuljahr 2012/2013 auf den Gesamtschnitt aller Schüler zu reduzieren.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit leistet die Bundesregierung in vielfältiger Weise Unterstützung auf dem Weg zum Bildungserfolg. Gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit werden wir die erfolgreichen Förderprogramme (z. B. Einstiegsqualifizierung und JobstarterConnect) fortsetzen. Sie kommen insbesondere jungen Migrantinnen und Migranten zugute. Begleitung und Beratung können jungen Menschen eine unverzichtbare Unterstützung beim Ausbildungserfolg sein. Ein neues Instrument des ganzheitlichen Integrationscoachings (GINCO) dient der Integration in Ausbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung dieser Integration.
Wir wollen die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund weiter verbessern. Wirksame Instrumentarien sollen – so wie die Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse – künftig als Regelinstrumente im SGB II und III zur Verfügung stehen. Damit wird den besonderen Unterstützungsbelangen dieser Personengruppe Rechnung getragen.
Wir wollen bestehende Migrantenunternehmen stärken und neue Existenzgründer gewinnen. Dazu ist eine gezielte individuelle und bedarfsgerechte Gründungsunterstützung im Gründungsprozess erforderlich. In einer gezielten Beratungs-und Qualifizierungsinitiative sollen neben betriebswirtschaftlichen Kompetenzen fachspezifisches Know-how sowie Sprachkenntnisse vermittelt werden.
Wir stärken die „Charta der Vielfalt“. Sie ist ein grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen. Die Potentiale und Talente von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund werden gefördert. Die „Charta der Vielfalt“ ist nach kurzer Zeit ein sehr erfolgreiches Unternehmensnetzwerk geworden, zu dessen weiterer Entwicklung wir unseren Beitrag leisten werden.
Auch der Bund ist sich seiner Rolle als Arbeitgeber bewusst. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten mehr geeignete, befähigte und leistungsbereite Migranten beschäftigen.
Das Bürgerschaftliche Engagement von Migranten wird weiter gefördert und gestärkt. Hierzu wird der beabsichtigte qualitative und quantitative Ausbau der Jugendfreiwilligendienste beitragen. Wir wollen sowohl die vermehrte Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Jugendfreiwilligendiensten erreichen als auch das Ziel der Einbindung des Freiwilligen Sozialen Jahres zur Forcierung der Belange der Integration verfolgen.
Mit dem Programm „Integration durch Sport“ wollen wir besonders Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ansprechen, um sie als Teilnehmer und auch Übungsleiter zu gewinnen.
Wir wollen die Teilnahme zugewanderten Frauen und Mädchen aus allen Kultur¬kreisen am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben fördern. Dafür brauchen wir eine Bildungs-und Ausbildungsoffensive für Migrantinnen. Auch auf die Aufklärung über Menschenrechte, Bürgerrechte und Sozialrechte und auf die Sensibilisierung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss großes Augenmerk gelegt werden.
Optionsregelung
Mit dem Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde der ius-soli-Erwerb für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hiervon haben ca. 50.000 Kinder Gebrauch gemacht. Die ersten dieser Kinder (ca. 3.300) wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt und damit optionspflichtig. Bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Erfahrungen mit diesen ersten Optionsfällen sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens-als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden.
Wir werben dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Denn sie ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen.
Bildung und Anerkennung
Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Integration und persönlichen Erfolg. Integration wird auch befördert, wenn die Menschen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen hier voll einsetzen können. In Deutschland leben viele tausend qualifizierte Migranten, deren im Herkunftsland erworbene Bildungs-und Berufsabschlüsse nicht oder nicht vollständig anerkannt werden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel sind die Kenntnisse und Fähigkeiten aller Zuwanderer eine Ressource, auf die wir nicht verzichten können.
Deshalb werden wir in Abstimmung mit den Ländern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren schaffen, das feststellt, inwieweit im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Wir wollen, dass das Verfahren einfach, transparent und nutzerfreundlich gestaltet ist und streben eine Erstanlaufstelle an. Die Möglichkeiten für Anpassungs-bzw. Ergänzungsqualifizierungen werden wir ausbauen. Auch Teilanerkennungen sollen möglich sein, verbunden mit dem Angebot einer Anpassungsqualifizierung.
Die Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse wird ausgebaut.
Evaluierung Sprachnachweis
Kenntnisse der deutschen Sprache sind wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Daher sind die Regelungen zum Spracherwerb vor Ehegattennachzug sinnvoll. Es kommt entscheidend darauf an, dass für diese Zuzugswilligen hinreichend Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen. Wir wollen die hier bereits eingeleitete Überprüfung zügig abschließen.
Das Erbringen der Sprachnachweise soll organisatorisch vereinfacht werden. Die Durchführung der Kurse und die Prüfungsabnahme werden nicht allein bei den Goethe-Instituten belassen, sondern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter ausgeweitet.
Die Koalitionspartner sind sich einig, die Anstrengungen zur Verhinderung von Scheinehen zu intensivieren und alle Maßnahmen, z. B. die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre, zu prüfen. Das Erschleichen von Aufenthaltstiteln muss nachhaltig bekämpft werden.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen auch künftig die Zuständigkeit behalten, über Zuwanderung in nationaler Verantwortung entscheiden zu können. Wir werden bei den Verhandlungen sorgfältig darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, und dass die bestehenden nationalen Grundsätze und Standards gewahrt bleiben.
Auf europäischer Ebene sehen wir hinsichtlich der internationalen Migrationsströme die Verantwortung Deutschlands in Europa und werden an der Sicherstellung humanitärer Standards initiativ mitwirken.
Bleiberechtsregelung
Hinsichtlich der gesetzlichen Altfallregelung sind wir uns einig, dass vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf in Bezug auf diejenigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besteht, die voraussichtlich die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung zum Jahresende verfehlen werden. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung gefunden werden.
Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist; Wohnsitzbeschränkungen bleiben unberührt.
Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.
Visa-Verfahren – Visa-Warndatei
Wir stimmen darin überein, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren, mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen.
Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind.
Evaluierung Abschiebehaftbedingungen
An der Verhängung von Abschiebungshaft als ultima ratio zur Durchsetzung von Ausreisepflichten halten wir fest. Es kommt darauf an, dieses Mittel maßvoll und unter strikter Beachtung der Grundrechte anzuwenden. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern überprüfen, ob – auch im Lichte der Vorgaben der EU¬Rückführungsrichtlinie – Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung und Abschiebungshaft sinnvoll sind.
Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren.
Fachkräfte
Wir wollen die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte steigern und die Zuwanderung nach Deutschland steuern. Bürokratische Hindernisse für qualifizierte
Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf,
Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die
Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse der Sonderkulturbetriebe vereinfacht.
Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung
Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung unseres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigenständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.