Verwaltungsgericht Münster

Gericht stoppt Gesinnungstest für ausländische Studierende

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Gesinnungstest für Ausländer in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig ist. Der Fragebogen, mit der ausländische Studenten aus überwiegend muslimischen Ländern befragt wurden, muss vernichtet werden. Vom Tisch ist das Thema aber nicht.

Studenten und Wissenschaftler aus überwiegend muslimischen Ländern mussten bei Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Nordrhein-Westfalen einen als Gesinnungstest bekannt gewordenen Fragebogen ausfüllen. Darin wurden unter anderem folgende Fragen gestellt:

Haben Sie eine der genannten Gruppe oder Organisation jemals unterstützt oder sind Sie für sie tätig geworden? (In der Liste sind unter anderem Al-Qaida, Hisbollah, PKK, Real IRA)

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Haben Sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoffen oder Chemikalien, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte usw.) teilgenommen?

Waren Sie jemals in Forschungszentren oder anderen Einrichtungen in Deutschland oder im Ausland tätig, die mit der Entwicklung oder Erforschung von ABC-Waffen oder Kampfstoffen befasst sind?

Möchten Sie unmittelbaren Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund und Land) aufnehmen?“

Der „Semesterspiegel“ der Uni Münster hatte den bis dato als „geheime Verschlusssache“ behandelten Fragebogen in der Ausgabe Okotber 2009 veröffentlicht (S. 24).

Ein marokkanischer Student fühlte sich unter Generalverdacht gestellt aufgrund seiner Herkunft und seiner Religion und klagte vor dem Verwaltungsgericht in Münster. Denn lehnte ein Antragsteller die Befragung ab oder machte er falsche Angaben, lieferte er einen Ausweisungsgrund.

Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Studenten Recht und wies am Donnerstag das Ausländeramt der Stadt an, den Test zu vernichten. Zur Begründung führte das Gericht lediglich aus, dass der Student auf dem Fragebogen nicht über die nötige Rechtsgrundlage informiert worden sei. Die Weitergabe der Daten an das Landeskriminalamt und das Landesverfassungsschutz beanstandete das Gericht hingegen nicht.

Gesinnungstest nicht vom Tisch
So kündigte das Landesinnenministerium eine Prüfung des Urteils an. Das Gericht habe, so die Landesregierung, die Sicherheitsüberprüfung von Ausländern aus bestimmten Staaten nicht in Frage gestellt.

Der Bundesverband ausländischer Studierender befürchtet nun, die Landesregierung könnte den Test in überarbeiteter Form „durch die Hintertür“ wieder einführen. Für diesen Fall kündigte man bereits jetzt eine weiteren Klage an.

Im vergangenen Jahr mussten gut 13 000 Ausländer in NRW den Fragebogen ausfüllen, wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Landtag hervorgeht. Deutschlandweit liegt die Zahl bei 30 100.