Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und keine Wohnung an einem anderen Ort haben.
Alle Unionsbürger, die nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind und an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Frist für die Antragsstellung endet am 14. August 2009.