Zahlungsverzögerungen

Integrationskursträger am Rand der Insolvenz

Durch das Zuwanderungsgesetz wurden im Jahr 2005 die Integrationskurse eingeführt. Diese werden durch private und öffentliche Träger durchgeführt, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt wurden.

Das Bundesamt zahlt nach vorheriger Prüfung der Abrechnungsanträge die Vergütung an die Träger aus. Ebenso zahlt es Fahrtkostenersatz für diejenigen Integrationskursteilnehmer, deren Fahrtkosten erstattet werden, an die Träger aus, die sie ihrerseits an die Teilnehmer weiterleiten.

Die FDP-Fraktion stellt im Rahmen einer Kleinen Anfrage (16/13716) nun fest, dass sich die Bearbeitungsdauer der Abrechnungsanträge durch das BAMF deutlich erhöht hat. Mittelgroße Träger hätten zum Teil Außenstände im unteren sechsstelligen Bereich. „Dies bringt viele Träger an den Rand der Insolvenz. Außerdem brechen zunehmend Teilnehmer der Integrationskurse ihre laufenden Kurse ab, weil sie die Fahrtkosten nicht länger vorfinanzieren können“, heißt es in den Vorbemerkungen der Anfrage.

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Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung plant, zur Vermeidung unbilliger Härten bei den Integrationskursträgern Abschlagszahlungen zu leisten. Auch erkundigen sie sich, wie die Regierung die Vergütung der Träger anpassen wird, wenn diese und nicht mehr das BAMF im Rahmen einer zunächst freiwilligen Vereinbarung die Fahrtkosten an die Teilnehmer auszahlen.