Somit stehen rund 30.000 Personen vor der Gefahr, erneut in den Status der Duldung zurückzufallen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, legten FDP, Die Grünen und Die Linke im Wesentlichen inhaltsgleiche Gesetzesentwürfe vor, die eine Fristverlängerung vorsahen (wir berichteten).
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nicht mit einem Erfolg der Mehrheit der Betroffenen bei der Arbeitssuche „zu rechnen“ sei. Als Ursache dessen wurden die „globale Finanzkrise“ und die darauf zurückzuführende „schwierige Arbeitsmarktlage“ genannt. Darüber hinaus sei es für den neuen Bundestag nach der Wahl aus Zeitmangel nicht möglich, bis zum Stichtag eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Daher müsse eine Lösung des Problems in der jetzigen Periode gefunden werden, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Ausländerbehörden und die Betroffenen zu schaffen.
Der federführende Innenausschuss hat nach Erörterung der vorliegenden Entwürfe dem Bundestag (Drucksache 16/13494) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD nun die Empfehlung ausgesprochen, alle drei Gesetzesentwürfe abzulehnen. Die Linke war dabei die einzige Fraktion, die ein Gesetzesentwurf einer anderen Partei unterstützte, während gelb-grün nur ihre eigenen Entwürfe unterstützten. Somit scheint eine „gesetzliche Korrektur in der 16. Wahlperiode“ eher unwahrscheinlich.
Im mitberatenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fiel zu dem auf, dass Mitglieder der Linkspartei und der Grünen während der Stimmabgabe zum eigenen Gesetzesentwurf mit Abwesenheit glänzten.
Die Bundesregierung hatte zuvor in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, zu gegebener Zeit unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte zu entscheiden, ob sie diesbezüglich einen Regelungsvorschlag unterbreitet.