NRW

Kommunale Mitbestimmung von Migranten wird neu geregelt

Am kommenden Mittwoch (24. Juni 2009) debattiert der Landtag Nordrhein-Westfalen über das „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden“ – das Gesetz, dass die kommunale Mitbestimmung von Migranten regeln (§ 27 GO NRW) soll.

Gesetzesentwurf der Grünen
Bereits am 20. Januar 2009 legte Die Grünen einen Gesetzesentwurf vor, dass an eine viele Jahre währende Diskussion über die Verbesserung der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene anknüpfte. Darin war vorgesehen, dass den Gremien auch Ratsmitglieder angehören und die Gremien mindestens zu zwei Drittel mit Migrantenvertretern besetzt werden.

Außerdem sollten – anders als wie bisher – neben den Ausländern auch Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte das Wahlrecht erhalten und die Wahlten am Tage der Kommunalwahlen stattfinden, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

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Gesetzesentwurf der CDU/FDP
Der CDU/FDP Koalition zog es vor, im März 2009 einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen, die vom Grünen-Entwurf erheblich abwich. Es sieht vor, dass die Zahl der Migrantenvertreter in den Gremien die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen darf und eine Beschlussfähigkeit nur dann vorliegt, wenn die Zahl der Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden Migrantenvertreter übersteigt. Zwar soll das aktive Wahlrecht auf Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte erweitert werden, dieser aber auf fünf Jahre nach der Einbürgerung befristet werden. Auch sollen Migrantenvertreter keine Aufwandsentschädigung erhalten und die Wahlen für den „Integrationsrat“ oder „Integrationsausschuss“ innerhalb von sechzehn Wochen nach Beginn der Wahlzeit des Rates stattfinden.

Die CDU/FDP-Koalition wolle mit diesen Änderungen die Integrations- und Migrationsarbeit verstärken. Es werde ein Gremium angestrebt, in dem Ratsmitglieder und Ausländer gleichberechtigt zusammenwirken können. „Die Koalition aus FDP und CDU wird die kommunalen Integrationsgremien künftig enger an die Räte anbinden, um die Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern. Es wird sichergestellt, dass die Zuwanderer das Ohr der Entscheidungsträger in der Kommunalpolitik finden.“, so der FDP-Fraktionsvize Frank Lindner.

Große Enttäuschung
Der Gesetzesentwurf der CDU/FDP Koalition stieß auf breite und heftige Kritik. LAGA-Vorsitzender Tayfun Keltek machte während einer Sitzung im Landtag Ende April 2009 seinem Unmut Luft: „Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum es in unserem Land nicht möglich sein kann, unsere Arbeit und unsere Erfahrungen zu berücksichtigen. Ich fühle mich persönlich missachtet in unserem Engagement. Wir versuchen, die Migrantinnen und Migranten in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Wenn wir nicht das Signal geben, bleiben sie in ihren Selbstorganisationen oder islamischen Organisationen.“

Wie könne er als Vorsitzender der LAGA den Menschen denn demnächst Angebote machen und sie davon überzeugen, dass es sich wirklich lohnt, zu kandidieren und in ihrer Freizeit ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung in diesem Gremium aktiv mitzuarbeiten.

Gesetzesentwurf der SPD
So legte schließlich auch die SPD am 16. Juni 2009 einen eigenen Gesetzesentwurf vor, die dem Grünen-Entwurf in vielen Punkten entsprach. Dieser sieht ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit in den Gremien zugunsten von Migrantenvertretern vor. Auch enthält es keine Befristung des aktiven Wahlrechts bei eingebürgerten Deutschen und verlegt den Wahltermin an den Tag der Kommunalwahlen.

Nach Einschätzung von LAGA-Vorsitzenden Tayfun Keltek ist anzunehmen, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition (CDU und FDP), trotz der starken Kritik, verabschiedet wird. Daher ruft die LAGA Migranten und Migrantenvertret dazu auf, am 24. Juni 2009 im Landtag als Zuschauer anwesend zu sein und ein Zeichen zu setzen.