Interkulturelle Öffnung

Die Forderung der Diakonie

Der Präsident des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Klaus-Dieter Kottnik, forderte letzte Woche auf einer Veranstaltung in Berlin die interkulturelle Öffnung etwa in Kindergärten und Schulen. Kottnik sicherte zu, dass sich auch die Diakonie selbst interkulturell öffnen wolle.

„Niemand darf aufgrund seiner kulturellen Herkunft oder Religionszugehörigkeit ausgegrenzt werden“, sagte Kottnik. Die Diakonie stehe in der kulturell und religiös vielfältiger werdenden Gesellschaft vor neuen Herausforderungen. „Ein zentrales Anliegen diakonischer Arbeit ist es, für Chancengleichheit aller Menschen einzutreten und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle an der Gesellschaft partizipieren können“, betonte Kottnik.

Die Ankündigung des Diakonie-Chefs Kottnik ist von sehr großer Bedeutung. Die aktive Beteiligung von Institutionen am Integrationsprozess ist für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unentbehrlich. Ohne eine interkulturelle Orientierung bei Institutionen, wie die Diakonie, ist eine erfolgreiche Integration denkbar schwer. Durch ihre facettenreiche Arbeit erreicht die Diakonie alle Schichten in der Gesellschaft und hat damit eine existentielle Stellung im Integrationsprozess.

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Interkulturelle Öffnung ist dabei nicht nur als Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen zu verstehen. Interkulturelle Öffnung heißt auch Beteiligung junger Migranten in der Arbeit der Organisationen. Doch die kirchlichen Institutionen tun sich da noch etwas schwer. Noch vor einem Jahr hat die Diakonie in Hamburg die Bewerbung einer muslimischen Frau für eine Stelle in einem Projekt zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, welche aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundes finanziert wurde, wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion abgelehnt.

Unstreitig ist, dass im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, die Zulässigkeit einer Differenzierung nach der Religion gerechtfertigt ist, solange diese nach „Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation darstellt“. Für die in Rede stehende Stelle einer Sozialpädagogin im Rahmen des Teilprojekts „Integrationslotse Hamburg“ kann dies jedoch nicht der Fall sein. Der Vortrag der Diakonie, wonach für die Tätigkeit als Integrationslotsin die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche unabdingbare Voraussetzung sei, überzeugt nicht. In der Praxis des Projekts finden sich nämlich keinerlei Bezüge zu einer religiösen Tätigkeit. Die Ausgrenzung einer muslimischen Frau unter anderem aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit lässt vielmehr vermuten, dass hier Integrationsbemühungen mit Missionierungsversuchen verknüpft werden. Ganz im Sinne der EKD-Handreichung „Klarheit und gute Nachbarschaft“, die den Dialog mit Muslimen im Rahmen der christlichen Mission vorsieht. Die Bewerberin führte hierzu im Verfahren zutreffend aus, dass eine derartige Verknüpfung für ein Miteinander hinderlich ist, da sie für alle, die eine fachliche Beratung ohne Verkündung eines Glaubens wünschen, eine Zugangsbarriere darstellt.

Die Tatsache, dass eine solche Ausgrenzung die vom Präsidenten der Diakonie verlangte Chancengleichheit, Partizipation und Integration torpediert, macht darauf aufmerksam, dass es nicht ausreicht, nur an mehr Toleranz und für eine interkulturelle Öffnung zu appellieren. Wirkung entfaltet so eine Forderung erst, wenn es in die Tat umgesetzt wird. So lässt sich nun hoffen, dass die Evangelische Kirche die richtigen Schlüsse aus dem Verfahren in Hamburg gezogen hat.