Bundesvertriebenengesetz

Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler wird erleichtert

Das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler in spe und ihre Angehörigen wird künftig erleichtert. Der Bundesrat hat nun ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung gebilligt. Die neuen Regelungen ändern das Bundesvertriebenengesetz ((Das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Vertriebenen und Flüchtlingen.)): So sollen bestimmte Bescheinigungen für Spätaussiedler in spe und ihre Angehörigen schneller ausgestellt werden.

Damit wird ihnen die Ankunft in Deutschland erleichtert. Zur Zeit dauert das noch zwei bis drei Monate – künftig soll das Verfahren auf zwei bis drei Wochen verkürzt werden. Des weiteren werden die Rücknahme der Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigungen, besser geregelt.

Die Befristung der Geltungsdauer von vertriebenenrechtlichen Altbescheiden wird aufgehoben. Damit soll verhindert werden, dass sich Menschen übereilt für eine Einreise nach Deutschland entscheiden, weil sie um den Ablauf ihrer Altbescheide fürchten.

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