Thorsten Heise hatte im Jahr 2002 die Produktion von 5.000 CDs mit rechtsextremen Titeln zum Auftrag gegeben.
Der 39-jähriger wurde bereits in erster Instanz verurteilt. Die Berufungskammer bestätigte jetzt im Wesentlichen ein früheres Urteil des gleichen Gerichtes und führt aus, dass die Tonträger mit Liedtexten vor allem türkische Mitbürger und damit eine große Anzahl deutscher Staatsbürger diskriminierten.
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