Auch der Versuch der Kontaktaufnahme mit einer Vereinigung, die derartige Terrorcamps betreibt, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Ergänzt werden auch aufenthaltsrechtliche Regelungen. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.
Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab. Sie befürchten eine Entwicklung hin zur Gesinnungsjustiz, die nicht mehr die Tat, sondern die Absicht bestraft. Die FDP erklärte zudem, dass die bestehenden Gesetze ausreichend seien, um eine terroristische Bedrohung zu bekämpfen. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies hingegen auf den Verfassungsauftrag des Staates, schwere Straftaten nicht nur zu ahnden, sondern auch zu verhindern, und Jürgen Gehb (CDU) meinte, der Rechtsstaat dürfe sich gerade bei drohenden terroristischen Gefahren nicht „blind“ machen.