Es sei bereits jetzt absehbar, dass knapp unter 30.000 Personen wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden. Dies führt FDP auf die sehr eng gefassten Vorgaben des § 104a Absatz 5 Aufenthaltsgesetzes zurück, von der nur wenige Betroffene profitieren konnten.
„Die Verlängerung um ein Jahr ist notwendig und ausreichend, um einerseits Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Ausländerbehörden und die Betroffenen zu schaffen, und andererseits genügend Zeit für die neue Regierung und den neu gewählten Bundestag zu haben, die Regelung nochmals zu überdenken und eine wirklich nachhaltige Lösung auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre zu schaffen. Somit wird dieses Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten.“, so die FDP.