FDP

Gegen Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialhilfeempfängern

„Das Europäische Parlament muss der von der EU-Kommission gewollten Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialhilfeempfängern eine Absage erteilen“, forderte der hessische Europaminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) mit Blick auf die diese Woche anstehende Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern.

„Der Kommissionsvorschlag würde dazu führen, dass in Deutschland Asylbewerber Hartz IV Leistungen erhalten würden. Im Gegensatz zu Asylbewerbern haben aber Hartz IV Empfänger oft über einen langen Zeitraum Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Eine Gleichstellung der Asylbewerber ist nicht nachvollziehbar, den Bürgern in Deutschland nicht vermittelbar und zudem kaum finanzierbar “, so Hahn.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern schreibt vor, dass die Asylbewerber die gleichen Sozialhilfeleistungen wie die eigenen Staatsangehörigen erhalten müssen. Danach würde Asylbewerbern in Deutschland ein Anspruch auf Geldleistungen wie Hartz IV Empfängern zustehen. Im Innenausschuss des Europäischen Parlaments stimmten die Europaabgeordneten der liberalen ALDE Fraktion gemeinsam mit der christlich-demokratischen EVP-Fraktion gegen eine derartige Gleichstellung. Vielmehr fordert der Ausschuss angemessene Leistungen für Asylbewerber. Die Staatssekretärin für Europangelegenheiten Nicola Beer hatte im Vorfeld der Abstimmung im Innenausschuss Gespräche geführt, um die Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialhilfeempfängern zu verhindern.

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„Ich fordere alle Europaabgeordneten bei der Plenarabstimmung auf, sich der sachgerechten Entscheidung des Innenausschusses anzuschließen und den kostenintensiven Kommissionsvorschlag abzulehnen “, sagte Hahn. Vielmehr müsse es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, selbst zu entscheiden, welche Unterstützungsleistungen Asylbewerber bekommen sollen. Hahn betonte, in Deutschland werde Asylbewerbern neben Unterkunft, Verpflegung und Kleidung gestellt. Dieses Sachleistungsprinzip habe sich bewährt und stelle sicher, dass die Asylbewerber in Deutschland angemessene Leistungen erhalten. Hieran dürfe die EU nichts ändern.