Zuvor waren in der türkischen Presse Schriftstücke des Auswärtigen Amtes aufgetaucht, wonach die türkische Partei CHP eine Geldzahlung von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Höhe von 85 Tausend Euro erhalten haben soll. Problematisch wäre solch eine Spende, da Artikel 69 der türkischen Verfassung die Schließung einer Partei vorsieht, wenn sie mit ausländischen Mitteln unterstützt wird.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein Dokument des Auswärtigen Amtes vom Dezember 2005. Nachdem die Authentizität des Dokuments festgestellt worden sein soll, wandte sich die Staatsanwaltschaft mit einem Auskunftsersuchen an das Auswärtige Amt. Dies wurde an den Justizsenator von Berlin weitergeleitet.
Das Ersuchen wurde jedoch aus Berlin abgelehnt. Nach Aussage der SABAH lehnte es der Senat ab, Amtshilfe bei einem Parteiverbotsverfahren zu leisten. Die bi-lateralen Verträge zwischen Deutschland und der Türkei würden keine solche Verpflichtung begründen.
Zuvor hatte schon die CHP jegliche Anschuldigungen abgelehnt. In CHP-Unterlagen würde kein Zugang von Geldmitteln auftauchen, sagte der Schatzmeister der Partei, Mustafa Özyürek. Außerdem würde die Stiftung der SPD nahe stehen, und mit der SPD verstehe man sich nicht besonders.