Sevim Dagdelen

Verwaltungsgerichtsurteil widerspricht Rechtsauffassung des Innenministeriums

Die Bundestagsabgordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) erklärt, dass die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums einem akutellen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom 25. Februar 2009 widerspricht. Dennoch rechnet Dagdelen „mit einem anhaltenden Widerstand der Bundesregierung“.

„Wie jetzt bekannt wurde, liegt ein erster Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zur Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor (VG 19 V 61.08, Beschluss vom 25. Februar 2009).“, so Dagdelen. Aus der Begründung des Beschlusses ergebe sich, dass türkische Staatsangehörige visumsfrei nach Deutschland einreisen können, wenn der vorrangige Zweck der Einreise die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sei. Dies betreffe Touristinnen und Touristen, aber z.B. auch Menschen, die in Deutschland einen Sprachkurs in Anspruch nehmen wollen.

Dagdelen weiter: „Erst gestern hat die Bundesregierung im Bundestag auf meine Anfrage hin behauptet, das so genannte Soysal-Urteil des EuGH sei allenfalls auf die aktive Dienstleistungserbringung anwendbar, was aber noch geprüft werden müsse (Plenarprotokoll 16/213, S. 23073 ff). Vor einer Woche hatte Staatssekretär Altmaier am selben Ort hingegen noch ganz allgemein von der „Dienstleistungsfreiheit“ gesprochen (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709).“

___STEADY_PAYWALL___

Nun habe das zuständige Berliner Verwaltungsgericht in seinem Beschluss klargestellt, dass die so genannte Stillstandsklausel im Assoziierungsrecht zwischen der EU und der Türkei, mit der die Visumsbestimmungen von 1973 im Bereich der Dienstleistungsfreiheit „konserviert“ werden, auch die passive Dienstleistungsfreiheit umfasse. Das Gericht habe sich dabei auf eine einheitliche Rechtsauffassung in der Rechtsprechung und Fachliteratur gestützt. Im konkreten Fall sei der Antrag nur deshalb zurückgewiesen worden, weil das Gericht davon ausging, dass der türkische Antragsteller keinen touristischen Aufenthalt anstrebte, sondern vorrangig zu Besuchszwecken einreisen wollte. Im Umkehrschluss sei die Konsequenz klar: Der Versuch der Bundesregierung, die Konsequenzen aus dem Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu ziehen, sei zum Scheitern verurteilt. Das Bundesinnenministerium stehe mit seiner Verweigerungshaltung auf rechtlich verlorenem Posten.

„Ich rechne allerdings mit einem anhaltenden Widerstand der Bundesregierung. Denn eine Nebenfolge des Sosyal-Urteils ist, dass die Neuregelung des Erwerbs von Sprachkenntnissen vor der Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs ad absurdum geführt wird: Türkische Staatsangehörige könnten zum Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse visumsfrei nach Deutschland einreisen. Sie müssten dann lediglich noch einmal aus- und mit einem Visum wieder einreisen – was jedoch bloße Schikane wäre.“, führt Dagdelen abschließend aus.