Bundesregierung

Visafreiheit türkischer Staatsbürger: Ja, aber …

Peter Altmaier hat Fragen der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen über die Visafreiheit türkischer Staatsangehöriger beantwortet. Die Visafreiheit, so Altmaier, bestehe nur für Fernkraftfahrer. Die Visafreiheit für Dienstleister anderer Berufsgruppen werde noch überprüft; für Touristen gelte die Dienstleistungsfreiheit nicht.

Vorab die Frage im Wortlaut:

Welche konkreten Personengruppen türkischer Staatsangehöriger können unter Beanspruchung des Prinzips der Dienstleistungsfreiheit visumfrei für bis zu drei Monate nach Deutschland einreisen (beispielhaft: Touristinnen und Touristen, Geschäftsleute, Sprachkursteilnehmerinnen und -teilnehmer, Künstlerinnen und Künstler, Personen, die sich in Deutschland behandeln lassen wollen, usw.), nachdem die Bundesregierung eingeräumt hat, dass das so genannte Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs „die visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit“ betrifft (vgl. Plenarprotokoll 16/210, S. 22709), und gilt die Aufhebung der allgemeinen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige infolge des Soysal-Urteils ab Urteilsverkündung?

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Die Antwort zum anhören:

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