Aus der Antwort der Bundesregierung (16/11960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11805) geht hervor, dass im Jahre 2008 in Deutschland insgesamt bei 36.906 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren 6.433 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden sind.
Die Fraktion Die Linke macht insbesondere auf den erheblichen Umfang der Widerrufsverfahren in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufmerksam. Außerdem sei bei etwa mehr als einem Viertel aller Asylerstanträge (27,6 Prozent) die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats im Rahmen der Dublin-II-Verordnung festgestellt worden.
Allein nach Griechenland seien bis zum Oktober 2008 von der Bundesrepublik Deutschland aus etwa 200 Asylsuchende, mehrheitlich irakische Flüchtlinge, im Rahmen des Dublin- Systems „rücküberstellt“ – obwohl zum Beispiel das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) von einer „Verletzung aller Prinzipien und Schutzstandards der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer Konventionen“ in Griechenland ausgehe und die Einstellung aller Rücküberstellungen nach Griechenland fordere.