Rheinland-Pfalz

SPD und Grüne gegen, CDU für Kopftuchverbot

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz will gesetzlich verbieten, dass Lehrerinnen in Schule und Unterricht ein Kopftuch tragen. An Symbolen christlich-abendländischer Kultur will sie aber festhalten.

In der Gesetzesbegründung heißt es unter anderem „Das Tragen nicht eindeutig identifizierbarer Symbole, insbesondere islamischer Kopftücher, darf im Einzelfall deshalb nicht erlaubt sein, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie oder eine fundamentalistische Stellungnahme für ein Staatswesen verbindet, was im Widerspruch zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu den Verfassungswerten von Rheinland-Pfalz steht. Das Gebot, die verfassungsrechtlichen Grundwerte einschließlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Unterricht glaubhaft zu vermitteln, kann eine Lehrkraft mit einem solchen nach außen getragenen Symbol nicht erfüllen.

Die Wirkung von traditionell-christlichen Symbolen ist damit nicht vergleichbar. Vom Geltungsbereich der Regelung sind allerdings solche Symbole ausgenommen, die über ihre religiöse Bedeutung hinaus auch ein allgemeines Zeichen für eine aus verschiedenen Quellen gespeiste, wertgebundene, aber offene und durch reiche sowie historische Erfahrung tolerant gewordene Kultur darstellen und für Nächstenliebe, Freiheit, Menschlichkeit und Gleichheit – auch für die zwischen Mann und Frau stehen.

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Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die verfassungsrechtlichen Grundwerten und den Bildungszielen der abendländischen Bildungs- und Kulturwerte entsprechen, etwa die Tracht von Ordensschwestern, sind weiterhin zulässig.

Das Verbot des Tragens nicht eindeutig identifizierbarer Symbole knüpft nicht an eine bestimmte Religionszugehörigkeit an, sondern an die Fähigkeit der Lehrkräfte, die verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele zu beachten und glaubhaft zu vermitteln.“

Die SPD-Fraktion hingegen hält ein gesetzliches Kopftuchverbot zurzeit für untauglich. Ein solches Verbot werde der aktuellen Situation nicht gerecht. Letztlich seien andere Maßnahmen wirkungsvoller, wenn es darum ginge, Lehrkräfte zu maßregeln, die versuchten, Schülerinnen und Schüler mit verfassungsfeindlichen Ansichten zu indoktrinieren. Darauf weisen Ulla Brede-Hoffmann, bildungspolitische Sprecherin und Ingeborg Sahler-Fesel, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichstellung und Frauenförderung, hin.

„Es ist unbestritten, dass fundamentalistisch und verfassungsfeindlich eingestellte Frauen wie auch Männer für den Beruf der Lehrkraft nicht geeignet sind“, so die Abgeordneten. Diesen Menschen könne unabhängig vom Geschlecht auf Grundlage des Beamtenrechts und mit Hilfe der Schulaufsicht Einhalt geboten werden.

„Dagegen trifft ein Kopftuchverbot gerade und ausschließlich solche Frauen, die mit ihrem Streben nach Abitur, Studium und Berufstätigkeit aus einem konservativen islamischen Frauenbild auszubrechen versuchen und einen emanzipatorischen Weg beschreiten wollen“, geben die Abgeordneten zu bedenken.

Dass jede Kopftuch tragende Muslimin von männlichen Familienmitgliedern dazu gezwungen werde, sei eine Unterstellung, die Frauen entmündige. Für viele Musliminnen sei Emanzipation und Kopftuch eben kein Widerspruch. „Ziel muss es daher sein, diese Frauen in unsere Gesellschaft zu integrieren und sie nicht durch die gesetzliche Zementierung von Feindbildern auszugrenzen. Frauen muslimischen Glaubens sollten auf ihrem Berufsweg gestärkt werden, damit sie einen selbstbewussten, frei gewählten Lebensentwurf verfolgen können“, so Brede-Hoffmann und Sahler-Fesel.

Verwundert zeigt sich Sahler-Fesel darüber hinaus als Obfrau der Enquetekommission Integration und Migration: „Die Bedeutung von muslimischen Erzieherinnen und Lehrerinnen in unseren Bildungseinrichtungen für die Integration wird in der Enquetekommission fraktionsübergreifend von allen Mitgliedern sowie Fachleuten betont. Wie wenig Respekt zollen denn eigentlich die Vertreterinnen und Vertreter der CDU der Arbeit in unserer Enquetekommission, dass sie deren Diskussionsergebnissen und Voten vorgreifen“.

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz verurteilen die Gesetzesinitiative der CDU ebenfalls auf das Schärfste. Sie ist verfassungswidrig und einseitig diskriminierend. Die Initiative der CDU beweist wieder einmal, dass es der CDU vor allem darum geht, Menschen muslimischen Glaubens auszugrenzen, um Wählerstimmen am rechten Rand zu gewinnen. Sie macht sich noch nicht einmal die Mühe zu erklären, worin die vermeintlichen Gefahren von Lehrerinnen mit Kopftuch bestehen“, so Daniel Köbler.

„Die CDU irrt, wenn sie meint, dass das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben mit trägt, alleine muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten. Zwar können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten, wenn sie dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Das Gericht hat aber gleichzeitig festgeschrieben, dass die Verpflichtung von Lehrern, in ihrem äußeren Erscheinungsbild die Religionszugehörigkeit nicht erkennbar zu machen, nur dann mit der Verfassung vereinbar ist, wenn alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt würden. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der CDU ist dies jedoch nicht der Fall, und daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab“, so Josef Winkler.

FDP-Landtagsabgeordnete Werner Kuhn sagte, dass die FDP-Landtagsfraktion ein entsprechendes Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag geben wird. Auf dieser Grundlage könne dann entschieden werden, ob und in welcher Form eine gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz möglich und auch geboten sei.