Streit um die Visafreiheit geht weiter. Der türkische Außenminister kündigte an, den Flüchtlingsabkommen aufzulösen, wenn im Gegenzug Europa die Visapflicht für türkische Staatsbürger nicht fallen lässt. Noch zeigt sich die Bundesregierung gelassen.
Nicht nur über die Pressefreiheit, auch über andere Themen wird zwischen Brüssel und Ankara gestritten. Die Türkei hat im Flüchtlingspakt eine Beschleunigung der Visaliberalisierung erreicht. Jetzt geht es darum, die Kriterien zu erfüllen.
Der Europäische Gerichtshof hat das jahrelange Hin und Her um die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige beendet. Die Luxemburger Richter haben entschieden, dass Türken auch künftig ein Visum brauchen. Politiker und Juristen kritisieren die Entscheidung.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass die Visumspflicht für Türken rechtswidrig ist. Das Gleiche gilt auch für die Verpflichtungen zu Integrationskursen oder die Beschränkungen des Ehegattennachzugs.
EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle hat Visaerleichterungen für türkische Staatsbürger angekündigt. Für Ankara ist das nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, von der geforderten – Visafreiheit – aber noch weit entfernt.
Am 9. Februar 2011 urteilte das Bayrische Verwaltungsgericht München, dass eine türkische Staatsangehörige als Touristin für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten visumfrei nach Deutschland einreisen darf. Das Urteil knüpfte auch an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2009 (sog. „Soysal-Urteil“) an. Von Aydan Özoğuz
Das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei wurde im Februar dieses Jahres fertig gestellt. An der Visumpflicht ändert dies bislang jedoch noch nichts. Der türkische Außenminister sieht das kritisch und unterstellt der EU, „Visa-Mauern“ zu errichten. Von Hakan Demir
Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte anlässlich der CeBIT-Eröffnung am Montag dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan Visumserleichterungen in Aussicht. MiGAZIN dokumentiert ihre Eröffnungsrede vom Montag im Wortlaut.
Ähnlich wie mehrere deutsche Gerichte, hat sich nun auch ein niederländisches Gericht der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen und einem Türken die Einreise ohne Visum erlaubt – Erklärungsnot der Bundesregierung wird immer größer.
„Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.“ Von Memet Kılıç