Wer keinen Anspruch auf Einbürgerung hat, muss nicht nur seinen eigenen Lebensunterhalt sicher können, sondern auch den der im Ausland lebenden Familie. Bei einer Ermessenseinbürgerung könnten höhere Anforderungen gestellt werden, entschied das Bundesverwaltungericht.
Ausländische Eltern deutscher Kinder können eine Niederlassungserlaubnis auch dann bekommen, wenn sie zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern können, das Einkommen aber nicht den Unterhaltsbedarf der Kinder reicht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.