Verwaltungsgericht Würzburg

Rundfunkgebühr gilt auch für Russen mit Zweitwohnsitz in Deutschland

22.07.2016

Fernsehen, Fernseher, TV, Antenne, Rundfunk
Ausländer, die in Deutschland nur ihren Zweitwohnsitz haben, müssen Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie kein Deutsch oder Englisch sprechen und das Angebot überhaupt nicht nutzen können. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg im Falle eines Russen.

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Türken müssen in Medienräten vertreten sein

08.01.2013

Seit Neujahr gibt es den Rundfunkbeitrag. GEZahlt wird pro Wohnung oder Haus - unabhängig davon, ob man TV sieht oder Radio hört. Der Türke muss auch zahlen - für türkenfeindliche Produktionen. Zeit, mitzubestimmen. Ein Plädoyer von Musa Bağraç. Von Musa Bağraç