Der Bundesrat hat dem Migrationspaket grünes Licht gegeben. Es sieht Öffnungen für ausländische Fachkräfte und Verschärfungen vor allem für abgelehnte Asylbewerber vor. Herz und Härte würden Gesetz, sagte Baden-Württembergs Innenminister.
Das Asyl- und Migrationspaket der Koalition hat am Freitag den Bundesrat passiert. Damit kann das große Vorhaben Fachkräfteeinwanderungsgesetz inkraft treten. Neben der Öffnung gibt es aber auch eine Reihe von Verschärfungen für Asylbewerber, die vor allem im sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz festgehalten wurden. MiGAZIN gibt ein Überblick über die Neuerungen:
Mit einem großen Gesetzespaket sollen Fachkräfteeinwanderung und Abschiebungen erleichtert werden. MiGAZIN gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Wirken anerkannte Flüchtlinge am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus nicht mit, kann in Zukunft ein Zwangsgeld verhängt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Mit der Neuregelung sollen die Verfahren beschleunigt werden.
Der Bundestag hat den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen massiv eingeschränkt. Wer in Deutschland nicht arbeitet oder zuvor nie gearbeitet habt, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben.
Die Sorge um die Pressefreiheit ausländischer Journalisten spielt in diesem Gesetz keine Rolle: Der Bundestag hat dem Bundesnachrichtendienst die nahezu schrankenlose Überwachung von ausländischen Journalisten erlaubt.
Flüchtlinge fördern und fordern ist das Ziel des Integrationsgesetzes. Am Donnerstag verabschiedete es der Bundestag. Es verspricht mehr Angebote. Opposition und Verbände haben wegen ebenfalls enthaltener Verschärfungen Zweifel am Erfolg des Pakets.
Der Bundestag hat das Asylpaket der Bundesregierung verabschiedet. Es hat zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, Integration in Teilen zu erleichtern, vor allem aber auch mit Verschärfungen dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber das Land schneller verlassen. Ein anderes Gesetz will die Situation unbegleiteter Minderjähriger verbessern. Die Details im Überblick:
Am 15. September 1935 verabschiedete der Reichstag das sogenannte "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes". Diese "Blutschutzgesetze" bildeten die juristische Grundlage für die Verfolgung der Juden. Wer Jude war bestimmte aber nicht das Blut, sondern die Religion. Von Dirk Baas
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren sollen ab 2016 auf die Bundesländer verteilt werden. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundeskabinett gebilligt. Unumstritten sind das Gesetz aber nicht. Von Corinna Buschow