Große Armut schließt Abschiebung nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof in Abschiebungsfällen nach Italien, Bulgarien und Polen entschieden. Eine Abschiebung scheide nur aus, wenn den Betroffenen unmenschliche Behandlung drohe.
Das EuGH-Urteil gegen die Vermarktung von rituell geschlachtetem Fleisch ist auf drei Ebenen falsch: juristisch, medizinisch und ökonomisch. Das Bio-Siegel der EU ist damit entwertet worden und trägt fortan den üblen Geruch von Antisemitismus und Islamphobie in die Welt. Von Peter Z. Ziegler
In der EU haben auch arbeitslose Eltern Recht auf Kindergeld. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder in einem anderen EU-Land leben. Das hat der Europäische Gerichtshof zu einem irisch-rumänischen Fall entschieden.
Darf ein Unternehmen in der Privatwirtschaft ein pauschales Kopftuchverbot erlassen? Mit dieser Frage soll sich das Europäische Gerichtshof befassen. Vorgelegt hat die Frage das Bundesarbeitsgericht.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sechs Monate alt und klar formuliert: Jugendliche haben auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern. Die Bundesregierung hat das Urteil immer noch nicht umgesetzt.
So lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, darf ein Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall eines Togolesen in Belgien entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2018 den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert. Diese Entscheidung stellt die europarechtswidrige Praxis der Behörden auf den Kopf. Von Dr. Constantin Hruschka Von Dr. Constantin Hruschka
Die Überstellung eines Flüchtlings von einem EU-Staat in das Ersteinreisestaat kann nur mit Zustimmung erfolgen. Das entschied Europäische Gerichtshof im Fall eines irakischen Flüchtlings.
Nicht-EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in der EU, wenn sie eine enge Bindung zu ihrem Kind mit EU-Bürgerschaft haben. Das gilt laut Europäischem Gerichtshof auch dann, wenn gegen den Drittstaatler ein Einreiseverbot erlassen wurde.
Einem Folteropfer kann subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn seine Behandlung im Herkunftsland absichtlich verwehrt werden würde. Das hat das Europäische Gerichtshof im Fall eines Mannes aus Sri Lanka in Großbritannien entschieden.