Schiffe von Seenotrettungsorganisationen dürfen für Kontrollen festgehalten werden. Dies gilt aber nur, wenn eine eindeutige Gefahr vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall der „Sea-Watch“ entschieden. Die Seenotretter werten die Entscheidung als Erfolg.
Litauen hat im Umgang mit Geflüchteten aus Belarus gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Danach dürfen Asylbewerber nicht allein deswegen verhaftetet werden, weil sie sich „illegal“ im Land aufhalten.
Liegt eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung vor, dürfen EU-Länder Grenzkontrollen durchführen. Österreich hatte Kontrollen im Zuge der Fluchtbewegungen 2015 eingeführt und diese mehrfach verlängert – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschied.
Deutschland hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine krachende Niederlage eingefahren. Menschen, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht wie in Gefängnissen untergebracht werden, entschieden EU-Richter im Falle eines Pakistaners. Sein Anwalt spricht von einem Skandal. Flüchtlingsorganisationen begrüßen das deutliche Urteil.
Im Streit um die Festsetzung der Seenotrettungsschiffe „Sea-Watch“ haben italienische Behörden vor dem EuGH einen Etappenerfolg errungen. Laut EuGH-Generalanwalt durften die Schiffe kontrolliert und festgehalten werden – allerdings nicht uneingeschränkt.
Aufgrund eines Straßenverkehrsdeliktes wollte Österreich eine Frau doch nicht mehr einbürgern. Das Problem: Die Frau hatte ihre bisherige Staatsbürgerschaft bereits verloren. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof und endete jetzt zugunsten der Frau.
Kinder von Flüchtlingen können einen von den Eltern abgeleiteten Flüchtlingsstatus haben. Das gilt auch dann, wenn sie selbst gar nicht verfolgt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Deutschland entschieden.
Nach dem Anerkenntnisurteil des Hamburger Arbeitsgerichts darf die Erzieherin mit Kopftuch ihre Arbeit aufnehmen. Sie zeigt sich erleichtert, Diversität dürfe nicht nur auf Flyern stehen. Die Antidiskriminierungsberatungsstelle amira erhofft sich Signalwirkung vom Ausgang des Verfahrens.
Wie weit reicht der Einfluss des Arbeitgebers, darf er einer Erzieherin oder Verkäuferin das muslimische Kopftuch verbieten? Der Europäische Gerichtshof entschied: „Ja, er darf“ - doch muss er ein Verbot gut rechtfertigen. Muslime und Juden sind besorgt.
EuGH-Anwalt Rantos will Arbeitgebern erlauben, nur das Tragen von großen religiösen Symbolen zu verbieten. Seinem Gutachten zufolge könnte das Kopftuch verboten, der Kreuz am Hals erlaubt sein. Der Gerichtshof entscheidet demnächst über zwei Fälle aus Deutschland.