Roma, die ihre Identität nicht nachweisen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ihnen darf der Bezug nicht gekürzt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Asylbewerber erhalten geringere Hilfen als Sozialhilfeempfänger. Zudem wurden die Leistungen seit 2016 nicht an die Teuerung angepasst. Dagegen wehren sich eine geduldete Asylbewerberin ihr Kind. Das niedersächsische Landessozialgericht hat jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die Zahl der Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist auch im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen - zum vierten Mal in Folge. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.
Vor gut einem Jahr wurden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt. Ein Rückblick auf die Rechtsprechung bundesdeutscher Sozialgerichte zeigt: Es bestehen Zweifel an der Verfassungskonformität vieler Leistungskürzungen. Von Lisa Pollmann
Hartz IV, Grundsicherung im Alter, Leistungen für Asylbewerber: Mehr als sieben Millionen Menschen erhielten Ende 2018 staatliche Hilfen zur Existenzsicherung. Der Anteil der Leistungsempfänger sank das dritte Jahr in Folge - besonders unter Asylbewerbern.
Die Zahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zum dritten Mal in Folge zurückgegangen. Die staatlichen Ausgaben für Leistungen sanken um 17 Prozent. Grüne fordern Zahlung des Existenzminimums.
Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land registriert sind, sollen nach dem Willen der Bundesländer weniger Sozialleistungen erhalten. Von den Kürzungen könnten ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein.
Asylbewerber haben im Gegensatz zu alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern keinen Anspruch auf höhere Asylbewerberleisten. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Nigerianerin entschieden.
Immer weniger Menschen sind in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist insbesondere die Zahl von Empfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stark zurückgegangen.
Empfänger von Asylbewerberleistungen haben im Krankheitsfall Anspruch auf weitergehende Behandlung, wenn die Erkrankung akut ist und sein Aufenthalt nicht nur von kurzer Dauer ist. Das hat das Hessische Landessozialgericht im Fall eines an Hepatitis-C erkrankten Mannes entschieden.