Das Verhindern des Familiennachzugs von Flüchtlingen erschwert die Integration, sagen Kritiker der derzeitigen Aussetzung. Experten geben ihnen recht: Ungewissheit und Sorge machten die Konzentration etwa aufs Deutschlernen schwer.
Die illegale Ausreise aus Syrien reicht nicht aus, um in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im Falle einer Rückkehr drohe keine politische Verfolgung. In erster Instanz hatte das Gericht anders entschieden.
Verwaltungsgerichte dürfen mangels Informationen nicht zu Lasten von Schutzsuchenden entscheiden. Sie müssen prüfen, ob den Betroffenen bereits in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wurde.
Die Zahl der an Verwaltungsgerichten anhängigen Asylverfahren in Deutschland hat sich innerhalb eines Jahres fast verfünffacht. Linken-Politikerin Jelpke kritisiert, Gerichte müssten die zweifelhafte Asypolitik der Bundesregierung ausbaden.
Die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft ist eine heimähnliche Unterbringungen und kein Wohnraum. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen zwei Teileigentümern eines Gebäudes.
Die Anerkennungsquote bei jungen Asylbewerbern ist im laufenden Jahr zurückgegangen. Sie beträgt nur noch etwa 80 Prozent. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist besorgt. Die Schutzbedürftigkeit sei unverändert hoch.
Die EU-Staats- und Regierungschefs ringen weiter erfolglos um eine Dublin-Reform. Jetzt haben sie zumindest eine Frist bestimmt. Bis Mitte 2018 soll der Streit über die Verteilung von Flüchtlingen gelöst sein. Das Europaparlament ist bereits weiter. Es will den Grundsatz des Ersteinreiselandes kippen.
Einem früheren Soldaten der afghanischen Armee kann nicht zugemutet werden, in seine frühere Heimat zurückzukehren. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Ein erstinstanzliches Gericht hatte anders entschieden.
Die Schutzquoten für Flüchtlinge schwanken je nach Bundesland sehr. Linke-Politikerin Jelpke mahnt, politische Stimmungslage dürften sich nicht auf die Asylverfahren auswirken. Bundesamt weist Vorwurf zurück.
Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz bleibt weiter ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall eines jungen Syrers. Sein Pech: er ist bald volljährig.