Die Frist für Widerrufsverfahren anerkannter Flüchtlinge soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Damit soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlastet werden.
Der Asyl-Erlass von US-Präsident Donald Trump wurde von einem Bundesrichter kassiert. Laut Dekret sollte Asyl nur beantragen dürfen, wer das Land an offiziellen Grenzübergängen betritt. Der Richter stellte jetzt fest: Das Recht auf Asyl gilt unabhängig vom Ankunftsort.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bei einer Rede vor dem EU-Parlament für gemeinsame Wege im Umgang mit Flucht und Migration geworben. Gegenseitiger Respekt und Solidarität bedeute immer, auch nationale Egoismen zu überwinden.
Die Bremer BAMF-Außenstelle wird bald wieder Asylverfahren bearbeiten. Wie interne Überprüfungen zeigen, wurden deutlich weniger falsche Asylbescheide ausgestellt, als zunächst angenommen.
US-Präsident Donald Trump will das Asylrecht einschränken. Flüchtlinge sollen kein Asyl mehr beantragen dürfen, wenn sie "illegal" eingereist sind. Hilfsorganisationen halten den Vorstoß für rechtswidrig.
Wirken anerkannte Flüchtlinge am Widerrufsverfahren zur Klärung ihres Asylstatus nicht mit, kann in Zukunft ein Zwangsgeld verhängt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Mit der Neuregelung sollen die Verfahren beschleunigt werden.
Der Streit um Verpflichtungserklärungen für Kriegsflüchtlinge geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gießen hat über weitere Klagen von Flüchtlingsbürgen entschieden. Wie bisher gingen die Verfahren unterschiedlich aus.
Vor drei Jahren kamen eher Asylsuchende vom Westbalkan nach Deutschland und prägten das Bild, das viele Deutsche von der Region hatten. Inzwischen machen sich qualifizierte Fachkräfte auf den Weg, wie eine aktuelle IW-Studie zeigt.
Über staatliche Rückkehrprogramme haben seit 2016 mehr als 1.000 junge Afghanen Deutschland verlassen. Die Linke hat Zweifel daran, dass ihre Rückkehr wirklich freiwillig war und sorgt sich um die Perspektive der Kinder und Jugendlichen.
Asylbewerber haben im Gegensatz zu alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern keinen Anspruch auf höhere Asylbewerberleisten. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Nigerianerin entschieden.